Kardinal Hieronymus Colonna, apostolischer Kämmerer, quittiert den Erhalt von 2 1/2 Goldunzen als Zins für die Exemtion des Klosters St. Emmeram für den Zeitraum von fünf Jahren (1752 bis 1761) durch Pater Markus Carcanus als Prokurator des Klosters. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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