Ausschüsse, Direktoren etc. aller drei Kreise der reichsunmittelbaren Ritterschaft machen bekannt, dass durch Verfügung des Königs von Frankreich für die Untertanen der Reichsritterschaft das ius albinagii bzw. droit d´aubaine in Frankreich aufgehoben ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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