Papst Gregor XII. befiehlt dem Propst der Kirche zu Herrieden, die ihm von Priorin und Konvent des Klosters Engelthal vorgetragenen Tatsachen, dass dereinst Bischof Hilprand von Eichstätt dem Kloster die Pfarrkirche zu Ovenhausen, deren Patronatsrecht genanntem Kloster zustand und noch zusteht, sammt ihren Filialen in Ottensass und Entenberg, unter Vorbehalt einer Kongrua für einen ständigen Vikar, geeignet habe, worauf sodann dessen Nachfolger Bischof Philipp dem Kloster u.a. die Besetzung der Pfarre mit einem Beichtiger des Klosters aus dem Predigerorden (nach dessen Einrichtungen und unter dessen Aufsicht die Klosterfrauen leben) bewilligt habe, zu untersuchen und im Falle der Richtigkeit diese Eignung und Bewilligung aus päpstlicher Vollmacht zu bestätigen.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg