Albrecht Krafft, Rat und Oberrichter zu Ulm, trifft mit den übrigen in Ulm anwesenden Agnaten der Familie Krafft, Johann Christoph, Johann Eberhard, Hans Ulrich und Raymund, folgende Vereinbarung über das Reichslehen Hohenstein (Hauenstein) mit der Selde zu Weidach: Nachdem er dieses von der Stadt Ulm erworben hatte, wird für den Fall des Aussterbens seiner männlichen Nachkommen eine Lehennachfolge in der übrigen Familie und ein Heimfall-Recht für die Krafft'sche Stiftung festgelegt. Dafür übernimmt die Stiftung bei einem Heimfall den Kaufpreis von 2.200 fl. und von den inzwischen angefallenen Baukosten von 669 fl. 43 Kr. bereits jetzt 269 fl. 43 Kr., die übrigen 400 fl. werden bei einem Heimfall ersetzt. Darüber hinaus bezahlt die Stiftung alle Bau- und Unterhaltskosten zur Hälfte. Zudem wird das Vorkaufsrecht der Stadt Ulm bestätigt.