Lorenz, Bischof zu Würzburg (Wurtzburg) und Herzog zu Franken, beurkundet, daß er in der Auseinandersetzung zwischen Philipp von Seldeneck, Erbküchenmeister, und den Brüdern Albrecht und Georg Grafen von Hohenlohe (Hoenloe) um die Obrigkeit und den Gerichtszwang zu Rengershausen (Rengershawsen) entschieden hat, daß die Herren von Hohenlohe Philipp von Seldeneck wieder in seine Rechte einsetzen müssen. In der Streitschrift hatte sich Philipp von Seldeneck beklagt, daß die Herren von Hohenlohe seinen Hintersassen) zu Rengershausen durch Hans vom Holtz verboten hatten, seinem Gerichtszwang gehorsam zu sein und ihm den Vogthafer zu geben, und daß sie die Bauernschaft daselbst durch ihren Keller zu Öhringen (Oringaw), genannt Haule von Kirchensall (Kirchensale), hatten einnehmen lassen. Als Beweis seiner Vogtrechte hatte er die wörtlich inserierte Urkunde des Georg, Graf von Henneberg vorgelegt. Der Anwalt der Herren von Hohenlohe hatte in der Replik erwidert, daß die Bauern zu Rengershausen, die auf den Gütern der Herrschaft [zu Hohenlohe] saßen, zum Gericht nach Niederrimbach ? (Rippach) gegangen seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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