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Johann von Harff, Herr zu Alsdorf, überlässt seinem Sohn Wilhelm von Harff des Haus Alsdorf mit Zubehör und Einkünften unter Vorbehalt der Herrschaft Alsdorf samt allen Rechten und Einkünften. Abschrift 16. Jh. Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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