Herzog Wilhelm von Jülich-Berg bekundet, daß die ihm bewilligte Bede zur Deckung der Kosten, als er mit der gesammten Ritterschaft zu Pferde und zu Fuß zur Befreiung des römischen Königs aus dessen Gefangenschaft nach Brügge in Flandern gezogen, den landständischen Privilegien nicht nachteilig sein solle und daß er die Untertanen des Landes Jülich gegen die nun stattgehabten Vorladungen vor die freien Räte und heimlichen Gerichte schützen sowie sie bei Schöffenurteil halten wolle. Auch solle der ihm vom Kaiser bewilligte neue Landzoll nur die das Land durchquerenden Karren betreffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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