Regierungspräsidium Freiburg: Abt. Wirtschaft und kulturelle Angelegenheiten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, F 30/2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium >> Regierungspräsidium Freiburg
1847-1992
Inhalt und Bewertung
Organisation der gewerblichen Wirtschaft; Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialstatistik; Gewerberecht; Wirtschaftsförderung; Preise und Wettbewerbsordnung; Arbeitsrecht; kulturelle Angelegenheiten (v.a. Denkmalpflege; Heimat- und Volkstumspflege; Jugendpflege)
Behördengeschichte: a) Wirtschaftsverwaltung Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 wurde Baden in den gesamtdeutschen Wirtschaftsraum eingegliedert; damit wurden dem Land wesentliche wirtschaftspolitische Entscheidungen entzogen. Was unter eigener Hoheit verblieb, war vor allem das Gebiet der Wirtschaftsförderung, das in Baden bis 1933 die meiste Zeit beim Ministerium des Innern angesiedelt war. Lediglich das Handelsministerium (1860-1881) und das Arbeitsministerium (1919-1924) übernahmen während der kurzen Zeit ihres jeweiligen Bestehens einige Aufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet. Eine völlige Neuordnung der Wirtschaftsverwaltung brachten die Jahre 1933 und 1939. Zunächst gingen 1933 die wirtschaftlichen Angelegenheiten vom Ministerium des Innern auf das Finanz- und Wirtschaftsministerium über. Die einschneidensten Änderungen brachte jedoch das Jahr 1939, als das Land Baden verschiedenen Wehrkreisen zugeordnet wurde. Die Landkreise Mannheim, Heidelberg, Mosbach und Sinsheim wurden dem Wehrkreis XII in Wiesbaden, die Landkreise Buchen und Tauberbischofsheim dem Wehrkreis VIII in Nürnberg und das übrige Baden dem Wehrkreis V in Stuttgart zugeordnet. Für jeden Wehrkreis wurde ein Reichsverteidigungskommissar bestellt, dem alle Zivilbehörden des Wehrkreises unterstellt waren. Unterstand auch die Wirtschaftsverwaltung im Wehrbereich V (Stuttgart) dem Badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium, so war doch der einheitliche Wirtschaftsraum Baden durch die Unterstellung der in den Wehrkreisen VII und VIII gelegenen nordbadischen Gebiete unter die Regierungspräsidenten von Wiesbaden und Ansbach auseinandergerissen worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich in Südbaden zunächst ein Finanz- und Wirtschaftsministerium, das jedoch bereits 1946 in ein Ministerium der Finanzen und in ein Ministerium der Wirtschaft und Arbeit aufgeteilt wurde. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 wurde das ehemalige (Süd-)Badische Ministerium der Wirtschaft und Arbeit zu einer Abteilung (Abt. III A) der Neugeschaffenen Mittelbehörde, des Regierungspräsidiums Südbaden - ab 1972 Regierungspräsidium Freiburg - umgebildet. b) kulturelle Angelegenheiten Neben der finanziellen Förderung der Bildenden Kunst, des Schrifttums, von Musik. Theaterwesen sowie des Brauchtums ist es vor allem die Denkmalpflege, die im Kulturreferat des Regierungspräsidiums Freiburg von Bedeutung ist. Bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm das Badische Ministerium des Inneren Baudenkmäler unter staatlichen Schutz und stellte für die Erhaltung ab 1846 erstmals finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Konservator für Kunstdenkmäler war ab 1853 landesweit für den Schutz und die Erhaltung von beweglichen Altertümern und Baudenkmälern zuständig. Seit 1882 gab es jedoch eine Trennung zwischen der Pflege der weltlichen und der kirchlichen Denkmäler, indem zusätzlich ein nebenamtlich tätiger Konservator der kirchlichen Denkmäler ernannt wurde. Auf Bezirksebene waren seit 1899 Bezirkspfleger für Denkmalpflege tätig. Im Jahr 1934 erfolgte eine komplette Neuorganisation der Denkmalpflege. Oberste Denkmalschutzbehörde war von nun an nicht mehr das Innenministerium, sondern das Ministerium für Kultus und Unterricht, bei dem ein Denkmalrat angesiedelt wurde. Obere Landesbehörde wurde das Landesamt für Denkmalpflege, das seit 1939 als Landesdenkmalamt firmierte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in (Süd-)Baden eine ähnliche Organisationsstruktur beibehalten. Dem Ministerium für Kultus und Unterricht war ein Landeskulturamt nachgeordnet, bei dem ein Denkmalrat angesiedelt war. Seit dem Jahr 1971 ist die Denkmalpflege in Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Finanzministerium, dem als höhere Denkmalschutzbehörden die vier Regierungspräsidien nachgeordnet sind. Diesen ist ein Denkmalrat beigeordnet, der von der höheren Denkmalschutzbehörde bei allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gehört werden soll. Das Landesdenkmalamt ist Landesbehörde für den Denkmalschutz, die unteren Verwaltungsbehörden bilden die unteren Denkmalschutzbehörden.
Bestandsgeschichte: In den Jahren 1979 bis 1995 lieferten die Referate Wirtschaft sowie Denkmalschutz und Kulturpflege der Abteilung Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr (Abt. II) des Regierungspräsidiums Freiburg in insgesamt 26 Ablieferungen Akten im Umfang von ca. 130 lfd.m an das Staatsarchiv Freiburg ab. Diese Ablieferungen enthielten nicht weitergeführte Akten der folgenden Vorbehörden im Umfang von 22 lfd.m: (Süd-)Badisches Ministerium der Wirtschaft und Arbeit, (Süd-)Badisches Ministerium des Innern, (Süd-)Badisches Landesgewerbeamt, (Süd-)Badisches Landesarbeitsamt, (Süd-)Badisches Landeskulturamt. Die bei der Abteilung Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr des Regierungspräsidiums Freiburg entstandenen oder fortgeführten Akten des vorliegenden Bestandes wurden mit den Zugängen 1956/5, 1959/2-II, 1969/12-IV, 1977/46, 1979/2-I, 1979/41-I; 1979/41-II; 1979/44, 1979/47, 1979/48, 1979/51, 1979/53-I, 1979/53-II, 1980/65-I, 1980/82, 1981/27, 1981/55, 1982/5, 1982/95, 1984/130-I, 1984/130-II, 1984/130-III, 1984/147-II, 1986/10, 1989/70, 1991/46 und 1995/61 an das Staatsarchiv Freiburg abgeliefert.
Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Im Rahmen des seit Mai 1995 am Staatsarchiv Freiburg angesiedelten Projekts "Bestandsbildung Regierungspräsidium Freiburg" wurden folgenden Arbeiten durchgeführt: Zunächst wurden die bislang nur durch die Ablieferungslisten der Behörden erschlossenen Akten auf ihre Provenienz hin untersucht. Die verbliebenen provenienzbreinigten Akten des Regierungspräsidiums Freiburg im Umfang von ca. 108 lfd.m konnten daraufhin einer horizontalen und vertikalen Nachbewertung unterzogen werden, wobei vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung (Einzelfälle) sowie bei der Materialbewirtschaftung und im Haushaltswesen weitreichende Kassationen im Umfang von ca. 69 lfd.m durchgeführt werden konnten. Die nachbewerteten Akten wurden von der Archivangestellten Ute Kammeier erfasst. Zum Aufbau des Repertoriums ist folgendes zu bemerken. Grundlage der Verzeichnung war der Aktenplan der Abteilung Landwirtschaft in seiner letzten Fassung vor Einführung des landeseinheitlichen Aktenplanes im Jahr 1989; aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden jedoch zusätzliche Überschriften eingefügt. Die darauf beruhende Klassifizierung des vorliegenden Bestandes war eine Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Staatsarchiv Freiburg und dem Staatsarchiv Ludwigsburg, das für die dort verwahrte Abteilung Wirtschaft und kulturelle Angelegenheiten des Regierungspräsidiums Stuttgart dieselbe Einteilung verwendet. Die allgemeinen Sachakten sind chronologisch, Einzelfälle jedoch alphabetisch geordnet. Der Bestand F 30/2 "Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Wirtschaft und kulturelle Angelegenheiten" umfasst 38,8 lfd.m. Freiburg, im November 1997 Dr. Martin Häußermann Um das Findbuch des Bestandes F 30/2 auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es im Sommer 2005 von Christian Sartory unter Überarbeitung der Gliederung in das Verzeichnungsprogramm Midosa 95 übertragen. Die Endbearbeitung oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, im September 2005 Dr. Christof Strauß
Organisation der gewerblichen Wirtschaft; Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialstatistik; Gewerberecht; Wirtschaftsförderung; Preise und Wettbewerbsordnung; Arbeitsrecht; kulturelle Angelegenheiten (v.a. Denkmalpflege; Heimat- und Volkstumspflege; Jugendpflege)
Behördengeschichte: a) Wirtschaftsverwaltung Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 wurde Baden in den gesamtdeutschen Wirtschaftsraum eingegliedert; damit wurden dem Land wesentliche wirtschaftspolitische Entscheidungen entzogen. Was unter eigener Hoheit verblieb, war vor allem das Gebiet der Wirtschaftsförderung, das in Baden bis 1933 die meiste Zeit beim Ministerium des Innern angesiedelt war. Lediglich das Handelsministerium (1860-1881) und das Arbeitsministerium (1919-1924) übernahmen während der kurzen Zeit ihres jeweiligen Bestehens einige Aufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet. Eine völlige Neuordnung der Wirtschaftsverwaltung brachten die Jahre 1933 und 1939. Zunächst gingen 1933 die wirtschaftlichen Angelegenheiten vom Ministerium des Innern auf das Finanz- und Wirtschaftsministerium über. Die einschneidensten Änderungen brachte jedoch das Jahr 1939, als das Land Baden verschiedenen Wehrkreisen zugeordnet wurde. Die Landkreise Mannheim, Heidelberg, Mosbach und Sinsheim wurden dem Wehrkreis XII in Wiesbaden, die Landkreise Buchen und Tauberbischofsheim dem Wehrkreis VIII in Nürnberg und das übrige Baden dem Wehrkreis V in Stuttgart zugeordnet. Für jeden Wehrkreis wurde ein Reichsverteidigungskommissar bestellt, dem alle Zivilbehörden des Wehrkreises unterstellt waren. Unterstand auch die Wirtschaftsverwaltung im Wehrbereich V (Stuttgart) dem Badischen Finanz- und Wirtschaftsministerium, so war doch der einheitliche Wirtschaftsraum Baden durch die Unterstellung der in den Wehrkreisen VII und VIII gelegenen nordbadischen Gebiete unter die Regierungspräsidenten von Wiesbaden und Ansbach auseinandergerissen worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich in Südbaden zunächst ein Finanz- und Wirtschaftsministerium, das jedoch bereits 1946 in ein Ministerium der Finanzen und in ein Ministerium der Wirtschaft und Arbeit aufgeteilt wurde. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 wurde das ehemalige (Süd-)Badische Ministerium der Wirtschaft und Arbeit zu einer Abteilung (Abt. III A) der Neugeschaffenen Mittelbehörde, des Regierungspräsidiums Südbaden - ab 1972 Regierungspräsidium Freiburg - umgebildet. b) kulturelle Angelegenheiten Neben der finanziellen Förderung der Bildenden Kunst, des Schrifttums, von Musik. Theaterwesen sowie des Brauchtums ist es vor allem die Denkmalpflege, die im Kulturreferat des Regierungspräsidiums Freiburg von Bedeutung ist. Bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm das Badische Ministerium des Inneren Baudenkmäler unter staatlichen Schutz und stellte für die Erhaltung ab 1846 erstmals finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Konservator für Kunstdenkmäler war ab 1853 landesweit für den Schutz und die Erhaltung von beweglichen Altertümern und Baudenkmälern zuständig. Seit 1882 gab es jedoch eine Trennung zwischen der Pflege der weltlichen und der kirchlichen Denkmäler, indem zusätzlich ein nebenamtlich tätiger Konservator der kirchlichen Denkmäler ernannt wurde. Auf Bezirksebene waren seit 1899 Bezirkspfleger für Denkmalpflege tätig. Im Jahr 1934 erfolgte eine komplette Neuorganisation der Denkmalpflege. Oberste Denkmalschutzbehörde war von nun an nicht mehr das Innenministerium, sondern das Ministerium für Kultus und Unterricht, bei dem ein Denkmalrat angesiedelt wurde. Obere Landesbehörde wurde das Landesamt für Denkmalpflege, das seit 1939 als Landesdenkmalamt firmierte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in (Süd-)Baden eine ähnliche Organisationsstruktur beibehalten. Dem Ministerium für Kultus und Unterricht war ein Landeskulturamt nachgeordnet, bei dem ein Denkmalrat angesiedelt war. Seit dem Jahr 1971 ist die Denkmalpflege in Baden-Württemberg einheitlich geregelt. Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Finanzministerium, dem als höhere Denkmalschutzbehörden die vier Regierungspräsidien nachgeordnet sind. Diesen ist ein Denkmalrat beigeordnet, der von der höheren Denkmalschutzbehörde bei allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung gehört werden soll. Das Landesdenkmalamt ist Landesbehörde für den Denkmalschutz, die unteren Verwaltungsbehörden bilden die unteren Denkmalschutzbehörden.
Bestandsgeschichte: In den Jahren 1979 bis 1995 lieferten die Referate Wirtschaft sowie Denkmalschutz und Kulturpflege der Abteilung Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr (Abt. II) des Regierungspräsidiums Freiburg in insgesamt 26 Ablieferungen Akten im Umfang von ca. 130 lfd.m an das Staatsarchiv Freiburg ab. Diese Ablieferungen enthielten nicht weitergeführte Akten der folgenden Vorbehörden im Umfang von 22 lfd.m: (Süd-)Badisches Ministerium der Wirtschaft und Arbeit, (Süd-)Badisches Ministerium des Innern, (Süd-)Badisches Landesgewerbeamt, (Süd-)Badisches Landesarbeitsamt, (Süd-)Badisches Landeskulturamt. Die bei der Abteilung Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr des Regierungspräsidiums Freiburg entstandenen oder fortgeführten Akten des vorliegenden Bestandes wurden mit den Zugängen 1956/5, 1959/2-II, 1969/12-IV, 1977/46, 1979/2-I, 1979/41-I; 1979/41-II; 1979/44, 1979/47, 1979/48, 1979/51, 1979/53-I, 1979/53-II, 1980/65-I, 1980/82, 1981/27, 1981/55, 1982/5, 1982/95, 1984/130-I, 1984/130-II, 1984/130-III, 1984/147-II, 1986/10, 1989/70, 1991/46 und 1995/61 an das Staatsarchiv Freiburg abgeliefert.
Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Im Rahmen des seit Mai 1995 am Staatsarchiv Freiburg angesiedelten Projekts "Bestandsbildung Regierungspräsidium Freiburg" wurden folgenden Arbeiten durchgeführt: Zunächst wurden die bislang nur durch die Ablieferungslisten der Behörden erschlossenen Akten auf ihre Provenienz hin untersucht. Die verbliebenen provenienzbreinigten Akten des Regierungspräsidiums Freiburg im Umfang von ca. 108 lfd.m konnten daraufhin einer horizontalen und vertikalen Nachbewertung unterzogen werden, wobei vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung (Einzelfälle) sowie bei der Materialbewirtschaftung und im Haushaltswesen weitreichende Kassationen im Umfang von ca. 69 lfd.m durchgeführt werden konnten. Die nachbewerteten Akten wurden von der Archivangestellten Ute Kammeier erfasst. Zum Aufbau des Repertoriums ist folgendes zu bemerken. Grundlage der Verzeichnung war der Aktenplan der Abteilung Landwirtschaft in seiner letzten Fassung vor Einführung des landeseinheitlichen Aktenplanes im Jahr 1989; aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit wurden jedoch zusätzliche Überschriften eingefügt. Die darauf beruhende Klassifizierung des vorliegenden Bestandes war eine Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Staatsarchiv Freiburg und dem Staatsarchiv Ludwigsburg, das für die dort verwahrte Abteilung Wirtschaft und kulturelle Angelegenheiten des Regierungspräsidiums Stuttgart dieselbe Einteilung verwendet. Die allgemeinen Sachakten sind chronologisch, Einzelfälle jedoch alphabetisch geordnet. Der Bestand F 30/2 "Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Wirtschaft und kulturelle Angelegenheiten" umfasst 38,8 lfd.m. Freiburg, im November 1997 Dr. Martin Häußermann Um das Findbuch des Bestandes F 30/2 auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es im Sommer 2005 von Christian Sartory unter Überarbeitung der Gliederung in das Verzeichnungsprogramm Midosa 95 übertragen. Die Endbearbeitung oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, im September 2005 Dr. Christof Strauß
Nr. 1-2792
Bestand
Freiburg im Breisgau FR; Regierungspräsidium
Denkmalpflege
Regierungspräsidium Freiburg
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:41 PM CET
Hierarchy
Hierarchy detail view
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- Geschäftsbereich Innenministerium (Archival tectonics)
- Regierungspräsidium Freiburg (Archival tectonics)
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