Abt Johannes von Ochsenhausen gestattet den leibeigenen Untertanen Georg Zisel, Ammann, Hans Zisel dem ält., Hans Kösler, Hans Zisel dem jüngeren, Georg Böppel und Hans Rebling, alle von Bonlanden, die ihm ihre Hofhölzer und einiger Stockäcker verkauft haben, über welche der Viehtrieb von Bonlanden geht, daß sie künftig ihr Holz in den Klosterwäldern schlagen dürfen wie andere Erblehenleute, doch an Stellen, wo es ihnen angewiesen wird. Auch soll die Gemeinde Bonlanden ihren Viehtrieb wie bisher behalten dürfen. Siegler: Der Aussteller.Org. Perg., 1 S. fehlt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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