Die Ratsherren Johann Lieber, Jakob Krafft und Thomas Lebzelter, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, verleihen Johann Locher von Dischingen [Oberdischingen/Alb-Donau-Kreis] ein der Baupflege gehörendes Gütlein in Oberdischingen, das zuvor Konrad Settelin bewirtschaftet hat, zu Erbrecht. Er und seine Erben sollen das Gut in gutem Kulturzustand halten und der Baupflege davon jährlich 16 Imi Fesen Ulmer Maß, 1 Pfund und 5 Schilling Heugeld, 150 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er und seine Nachfolger können ihr Erbrecht an dem Gut verpfänden oder verkaufen. Gelangt das Gut auf diese oder andere Weise in andere Hände, dann stehen der Baupflege von dem bisherigen Inhaber 1 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.