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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1310 "Dictatum Ratisbonae die 29. Januarii 1735 per Moguntinum. An gesammte des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtiger Reichs-Versammlung gevollmächtigte Hochansehnliche Herren Räthe, Bottschafften und Gesandte Hochfürstliches Salmisches Memoriale und Bitte, unacum succincta facti specie, et deductione Juris Sub Lit. A.und dazu gehörigen Beylagen à Num.1 - 9. Eine in Sachen von Hövelich contra Bronckhorst hic, et nunc von Winckelhausen, contra Salm von dem Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht den 28. Maji anni labentis vermeintlich ausgesprochene- und zugleich höchst-beschwerliche Desert-Urtheil betreffend."; Deduktion 1311 "Anmerckungen über den in Sachen Hövelich wieder Bronckhorst jetzo von Winckelhausen wieder den Herrn Fürsten zu Salm von letzteren auf den Reichs-Tag genommenen Recurs."; Deduktion 1312 "Gedancken über die in Sachen Hövelich wieder Bronckhorst jetzo Winckelhausen wider den Herrn Fürsten zu Salm. - Decisae Simplicis Querelae, nunc Revisionis, et respective Citationis ad reassumendum in puncto Executorialium. Von Seiten des Letztern bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg im Druck übergebene und daselbst den 29. Januarii 1735 dictirte Facti Speciem."; Deduktion 1315 "Kurtzer Begriff der zwischen dem Herrn Fürsten von Salm, und weyland der Frau Gräfin von Winckelhausen, obgeschwebt, und beym Preißlichen Kayserlichen Cammer-Gericht zum Vortheil des letzteren Theils entschiedener Erbschafts-Sach, in welcher Sach gedachter Herr Fürst nunmehro und von neuen an die Hochlöbliche Reichs-Versammlung zu recurriren, mithin per viam Recursus die gesamte Judicata zu hemmen sich unterfanget."; Deduktion 1316 "Abfertigung derer gegen den in Sachen Höwlich wider Bronckhorst, jetzo von Winckelhausen, wider den Herrn Fürsten zu Salm, vom letzterem auf den Reichs-Tag genommenen Recurs unlängst zum Vorschein gelangten Anmerckungen, welche, in 6. Paragraphis bestehend, hier zur mehr geschwinden Erkanntniß ihres Ungrundes in extenso wiederholt- und respective dieser mit vielen stattlichen Gründen der Haupt-Sache begleiteten Abfertigung praemittiret sind. - Franckfurth am Mayn, Gedruckt mit Brönnerischen Schriften."; Deduktion 1317 "An eine Hochansehnliche allgemeine Reichs-Versammlung ferneres Höchst-abgemüßigtes Memorial an Seithen der gesambten Erbgenahmen von Hövelich, modo von Winckelhausen, benanntlich der Hoch-gebohrnen Theresiae Wilhelminae, Gefürsteten Äbtissin zu Lindaw. Des Grafen von Hatzfeld, weyland Seiner Kayserlichen Majestät Carl des Sechsten, bestellt-gewesenen Feld-Marchal Lieutenants. Sodann der verwittigten Frau Gräffin von Metternich zur Gracht, der Frey-Frau von Walbott zu Bornheim, des Frey-Herrn von und zu Gymnich, der Frey-Frau von Hatzfeld, und deren Erben zu Wiltenburg und Schönstein, wie auch deren Frey-Herren von Loe zu Wissen, und in deren aller Nahmen des Churfürstlich Cöllnischen Hoch-Stifft-Hildesheimischen Statthaltern und Dom-Probsten Hennrich Friederich Frey-Herr von Loe zu Wissen, als Executoris Testamentarii, und zu Betreibung dieser Sach besonders Bevollmächtigten: Wider des Herrn Fürsten zu Salm zu Anholt Durchlaucht betreffend den von Hoch-Demselben an die Hoch-ansehnliche Reichsversammlung in einer wider Ihn beym Hoch-preyslichen Kayserlichen Cammer-Gericht, und zu faveur gedachten erbgenahmen per Judicata abgeurteilten, nunmehro bey dem hohen Directorio des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Crayses in Executivis versirender Streit-Sach genommenen Recursum, umb sothanen Recurs aus darinn angeführten unwiederleglichen Beweh-Gründen nicht zu gestatten, noch darunter von, dem Preißlichen Kaiserlichen und des Reichs-Cammer Gericht einen Bericht abzufordern, sondern den Herrn Fürsten zu Salm simpliciter ab- und auf die erstrittene Judicata gerechtist zu weißen."; Deduktion 1318 "Pro Memoria zur Wiederlegung derer drey Winckelhausischen Impressorum, welche einem, ahn ein Hochlöbliches Reichs-Convent gestelltem, Memoriali beygefüget sind, nemlich Litt. A. 'Kurtzer Begriff, Litt. B. Anmerckungen, Litt. C. Beweiß etc. In Sachen Hövelich wieder Bronckhorst jetzo von Winckelhausen wieder das Hochfürstliche Hauß Salm. Cum Adjunctis N. 1., 2. et 3."
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.