Markgraf Johann von Küstrin bekennt, dass ihn König Friedrich II. von Dänemark zu seinem Rat bestellt hat gegen Verzicht auf die von seiner Mutter vererbte Erbgerechtigkeit auf das halbe Herzogtum Schleswig-Holstein, unbeschadet der Anwartschaft zur gesamten Hand. am tage Michaelis. Siegel am Pressel fehlt