Bischof Thomas [Berlower] von Konstanz schärft dem Ordensklerus in Stadt und Diözese Konstanz die Beachtung ihrer Ordensregeln ein. Die Dekane und Mitbrüder in den Dekanaten seines Bistums fordert er auf, darauf zu achten, dass die Gottesdienste und geistlichen Handlungen in den ihnen unterstellten Kirchen und Kapellen vorschriftsmäßig begangen werden. Auch sollen sie dafür Sorge tragen, dass Geistliche in ihrem Amtsbereich, die sich im Besitz von kirchlichen Pfründen ohne Seelsorge befinden, alle mit diesen Pfründen verbundenen Pflichten und Aufgaben, wie diese in den Stiftungsbriefen festgelegt sind, ausführen. Zu diesem Zweck sollen die Inhaber solcher Pfründen die Stiftungsurkunden der Pfründen innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung dieses Mandats den Pfarrern, in deren Amtssprengeln ihre Pfründe liegt, vorlegen und ihnen dann eine beglaubigte Abschrift dieser Stiftungsurkunden übergeben. Die Pfarrer sollen dann diese Abschriften in ein Buch eintragen, das sie im Archiv ihrer Pfarrkirche verwahren müssen, damit man auch später noch untersuchen kann, ob die mit einer Pfründe verbundenen Pflichten erfüllt werden. Die Namen derjenigen, die diesem Mandat den Gehorsam verweigern, sind von den Dekanen dem Bischof zu melden, der sich vorbehält, gegen diese mit geeigneten Mitteln vorzugehen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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