Das geistliche Gericht zu Straßburg beurkundet, daß Osterlin Oberlin und Brigita, seine Frau, von Breithurst dem Pfarrrektor zu Ottersweier, Hemrich Haim, eine Gült von 5 Schilling 3 Pfenn., mit 10 fl. ablösbar, unter Verpfändung von Äckern verschrieben haben