Maria Albertina, F. zu Naßau, G. zu Saarbrücken und Saarwerden, Fr. zu Lahr, Wißbaden und Idstein, verwitwete G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, G. zu Criechingen und Püttingen, Fr. der Herrschaften Säldenau, Neudegg und Egglheimb, als Vormund ihres minderjährigen Sohns Hr. Carl G. zu Orttenburg, gibt Maria Elisabetha Springerin, Ehefrau des hiesigen Pfarrers Johann Balthasar Springer, eine Schuldverschreibung für 400 fl rh., die sie von ihrem paraphernalischen Gut zur Abdeckung einer herrschaftlichen Schuld geliehen hat, mit 5 Prozent Verzinsung und vierteljähriger Aufkündigungsfrist sowie Sicherstellung auf der Herrschaft Säldenau.; S und US: Ausst.