Christian Heinrich, Georg Carl, Ludwig Ernst und Hannibal von Altenstein, Gebrüder, vereinen sich mit Johann Philipp von Greiffenklau, Fürstbischof von Würzburg namens des Hochstifts, daß die Gebrüder von Altenstein auf ihre Lehensanwartschaft für das Rittergut Hafenpreppach verzichten, das Hochstift Würzburg hingegen den Gebrüdern von Stein zum Altenstein das Gut Pfaffendorf nach dem Stand, wie es der verstorb. Seyfried von Stein zum Altenstein besessen hatte, wieder einräumt. So weit die Einkünfte des Gutes Pfaffendorf vererbt oder den Beamten des Hochstifts als Gehalt (salarium) zugewiesen worden sind, soll dies sofort nach Unterzeichnung des Rezesses - spätestens jedoch innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Unterzeichnung des Rezesses - rückgängig gemacht werden. Geschehen den 15. Januar 1715. Beilagen: 5 durch die fürstbischöfl. Kanzlei beglaubigte Vollmachten; davon 3 von Hauptmann und Räte des Ritterkantons Baunach an Christian Heinrich von Stein zum Altenstein für seinen geistig behinderten Bruder Georg Carl (2 x) und an Carl Sigmund von Haß auf Schlettau für den minderjährigen Hannibal von Stein zum Altenstein; 1 Vollmacht des Christian Wilhelm von Stein zum Altenstein zugleich namens seines im Kriegsdienst weilenden Bruders Gottlieb an Christian Heinrich von Stein zum Altenstein und 1 Vollmacht des Carl Sigmund von Haß an Ernst Ludwig von Stein zum Altenstein.