Hans Kruß, alter Vogt zu Leonberg gef., weil er während seiner Amtsverwaltung die von seinen Verwandten und Freunden begangene Vergehen nicht gemeldet hatte, jedoch auf die Fürbitten seines Stiefsohns und seiner Schwager Hans Truchseß von Höfingen, Sigmund und Hans Herter von Herteneck, Gebrüder, Hans Siegmund von Plieningen und anderer Freunde wieder freigelassen, verspricht, die ihm laut eines besonderen Schuldbriefs auferlegten 1000 fl als Abtrag zu bezahlen, die eine Hälfte binnen zwei Monaten, die andere in den Raten und auf die Termine, wie sie in gedachtem Schuldbrief von Herzog Ulrich festgesetzt sind und schwört U. Er setzt ferner 5 genannte Fürsprecher als Bürgen ein. Bürgen: Hans Truchseß von Höfingen (mit 400 fl), Sigmund und Hans Herter von Herteneck (mit je 200 fl), und Hans Sigmund von Plieningen (mit 700 fl).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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