Hans Kruß, alter Vogt zu Leonberg gef., weil er während seiner Amtsverwaltung die von seinen Verwandten und Freunden begangene Vergehen nicht gemeldet hatte, jedoch auf die Fürbitten seines Stiefsohns und seiner Schwager Hans Truchseß von Höfingen, Sigmund und Hans Herter von Herteneck, Gebrüder, Hans Siegmund von Plieningen und anderer Freunde wieder freigelassen, verspricht, die ihm laut eines besonderen Schuldbriefs auferlegten 1000 fl als Abtrag zu bezahlen, die eine Hälfte binnen zwei Monaten, die andere in den Raten und auf die Termine, wie sie in gedachtem Schuldbrief von Herzog Ulrich festgesetzt sind und schwört U. Er setzt ferner 5 genannte Fürsprecher als Bürgen ein. Bürgen: Hans Truchseß von Höfingen (mit 400 fl), Sigmund und Hans Herter von Herteneck (mit je 200 fl), und Hans Sigmund von Plieningen (mit 700 fl).
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Hans Kruß, alter Vogt zu Leonberg gef., weil er während seiner Amtsverwaltung die von seinen Verwandten und Freunden begangene Vergehen nicht gemeldet hatte, jedoch auf die Fürbitten seines Stiefsohns und seiner Schwager Hans Truchseß von Höfingen, Sigmund und Hans Herter von Herteneck, Gebrüder, Hans Siegmund von Plieningen und anderer Freunde wieder freigelassen, verspricht, die ihm laut eines besonderen Schuldbriefs auferlegten 1000 fl als Abtrag zu bezahlen, die eine Hälfte binnen zwei Monaten, die andere in den Raten und auf die Termine, wie sie in gedachtem Schuldbrief von Herzog Ulrich festgesetzt sind und schwört U. Er setzt ferner 5 genannte Fürsprecher als Bürgen ein. Bürgen: Hans Truchseß von Höfingen (mit 400 fl), Sigmund und Hans Herter von Herteneck (mit je 200 fl), und Hans Sigmund von Plieningen (mit 700 fl).
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2655
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.1 Leonberg, Amt >> 5.1.1 Leonberg, Stadt
1536 Dezember 16 (Sa nach Lucia)
Urkunden
Schaden: Pergament stockfleckig, modrig, Einrisse; S. 1 abg., S. 2 schadh.
Siegler: der A.; die Bürgen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 5 S.
Anmerkungen: Beilagen (Pap.): 1.) Verhör des Hans Krus, 1535 Okt. 30, Pap. 6 Bl. 2.) Zeugenverhör zu dem Prozess gegen Hans Krus im Beisein von Wolf Schenk von Staufenberg, 1536 Mai 24 (Mi nach Voc.joc.) Pap. Lib., 11 Bl. 3.) Bekenntnis des Hans Krus, 1536 Juni 9 (Fr nach Pfingsten) Pap., 2 Bl.
Siegler: der A.; die Bürgen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 5 S.
Anmerkungen: Beilagen (Pap.): 1.) Verhör des Hans Krus, 1535 Okt. 30, Pap. 6 Bl. 2.) Zeugenverhör zu dem Prozess gegen Hans Krus im Beisein von Wolf Schenk von Staufenberg, 1536 Mai 24 (Mi nach Voc.joc.) Pap. Lib., 11 Bl. 3.) Bekenntnis des Hans Krus, 1536 Juni 9 (Fr nach Pfingsten) Pap., 2 Bl.
Herter von Herteneck, Hans; Haushofmeister, 16. Jh.
Herter von Herteneck, Sigmund; Obervogt
Kruß, Hans
Plieningen, Hans Sigmund von; 16. Jh.
Staufenberg, Wolf Schenk von
Truchsess von Höfingen, Hans
Leonberg BB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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- Urfehden (Bestand)
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- 5.1.1 Leonberg, Stadt (Gliederung)
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