Organisationskommissionen für die preußischen Entschädigungsprovinzen (Bestand)
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I. HA Rep. 70
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Generaldirektorium >> Sachdepartements (in systematischer Zusammenstellung) >> Plenar- und Kommissionssachen
Laufzeit: 1478 - 1819
Findmittel: Datenbank; Findkartei; Findbuch, 1 Bd.
1. Behördengeschichte
Mit dem zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich geschlossenen Frieden von Lunéville vom 9. Februar 1801 wurde das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und damit faktisch bereits realisierte Ansprüche auch rechtlich anerkannt. Artikel 7 des Vertragswerks legte die Entschädigung daraus resultierender territorialer Verluste weltlicher Landesherren durch das Reich fest: über eine rechtsrheinische Säkularisation sollte die Landeshoheit der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften aufgehoben und das Vermögen enteignet werden; die zeitgleich erfolgte Mediatisierung beseitigte die Reichsunmittelbarkeit der betroffenen weltlichen Reichsstände, Reichsstädte und Angehörigen der Reichsritterschaft unter gleichzeitiger Annexion der Territorien.
Nach der Weigerung Kaiser Franz II. übernahm eine Reichsdeputation bestehend aus Bevollmächtigten der Kurfürsten von Mainz, Sachsen, Brandenburg, Böhmen und Bayern sowie der Vertreter des Herzogs von Württemberg, des Landgrafen von Hessen und des Hoch- und Deutschmeisters am 24. August 1802 die Umsetzung der Vertragsbestimmungen. Die Beratungen mündeten in einen Reichshauptschluss, der am 25. Februar 1803 endgültig verabschiedet und vom Reichstag und Kaiser schließlich am 24. März bzw. 27. April 1803 genehmigt wurde.
Preußen erhielt im Gegenzug für die verlorenen linksrheinischen Territorien Kleve, Geldern und Moers die Fürstbistümer Hildesheim und Paderborn, Teile des Hochstifts Münster, die kurmainzischen Besitzungen in Thüringen, die Reichsstädte Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen und Goslar und die Reichsstifte Quedlinburg, Elten, Essen, Werden und Cappenberg. Noch vor dem offiziellen Inkrafttreten des Reichshauptschlusses wurde 1802 zunächst in Hildesheim eine Hauptorganisationskommission für diese sogenannten Entschädigungsprovinzen eingerichtet, die im folgenden Jahr nach Berlin zog. Im gleichen Zeitraum begründete man nachgeordnete Spezialorganisationskommissionen in den einzelnen Gebieten, deren Akten nach erfolgter Eingliederung durch die zuständigen Kriegs- und Domänenkammern weitergeführt wurden.
2. Bestandsgeschichte
Das überlieferte Schriftgut der beteiligten Behörden kam zusammen mit der Registratur des Niedersächsischen und Westfälischen Departements über das Geheime Ministerialarchiv schließlich um 1900 in das Geheime Staatsarchiv. Unter der Signatur I. HA Rep. 70 wurden provenienzgerecht neun Abteilungen des Mischbestandes (I. Ministerialregistratur, II. Hauptkommission, III.-VIII. Spezialkommissionen der Territorien, IX. Akten des Heiligenstädter Kammerdepartements) gebildet. Im Anschluss an die Verlagerung der Archivalien nach Stassfurth und Schönebeck zum Ende des Zweiten Weltkriegs und ihrer schließlichen Aufstellung in der Dienststelle Merseburg des Zentralen Staatsarchiv der DDR unternahm man dort in den Jahren 1959 bis 1960 eine Revision und Ansätze zur Neuverzeichnung, die eine erste Titelüberarbeitung und teilweise Neusignierung mit einschlossen. Als Findmittel lagen eine Findkartei für die Abteilungen I bis VIII und das alte Behördenrepertorium für die Abteilung IX vor.
Mit der Rückkehr des Bestandes ins Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im Zuge der Wiedervereinigung wurde zunächst mit den vorhandenen Findmitteln gearbeitet. 2013 erfolgte schließlich die Retrokonversion, der sich eine komplette Neuklassifizierung und Aktentitelmodernisierung anschloss.
Mehrere unverzeichnete Aktenpakete konnten aufgrund ihres Restaurierungsbedarfs noch nicht berücksichtigt werden.
verwandte Bestände im GStA PK
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 33: Fürstentum Halberstadt
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 34: Herzogtum Kleve, Grafschaft Mark, Grafschaft Ravensberg; Beziehungen zu den Niederlanden
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 52a: Fürstentümer Erfurt und Eichsfeld; Nordhausen und Mühlhausen
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 67 b: Reichskrieg mit Frankreich
- I. HA Rep. 110 C Kurmainzer Zentralbehörden, Eichsfelder Akten
- I. HA Rep. 110 D Kurmainzer Zentralbehörden, Erfurter Akten
- II. HA Generaldirektorium, Abt. 24 Generalakzise- und Zolldepartement
- VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nachlass Johann Eustachius Graf Schlitz gen. von Goertz
Zu verwandten Bestände in anderen Archiven vgl. die in der Übersicht "Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände. Bd. I: Behörden der Übergangszeit 1802 - 1816", Münster 1964, S. 3-126 unter dem Gliederungspunkt I Entschädigungsländer genannten Bestände.
weiterführende Literatur
- Kurt G.A Jeserich, Hans Pohl, Georg Christoph von Unruh (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band. 2: Vom Reichsdeputationshauptschluss bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Stuttgart 1983.
- Harm Klueting (Hrsg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluss. Säkularisation, Mediatisierung und Modernisierung zwischen Altem Reich und neuer Staatlichkeit. Tagung der Historischen Kommission für Westfalen vom 3.-5. April 2003 in Corvey. Aschendorff, Münster 2005.
- Ingo Knecht: Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803. Rechtmäßigkeit, Rechtswirk-samkeit und verfassungsgeschichtliche Bedeutung. Duncker & Humblot, Berlin 2007.
- Hermann Uhrig: Die Vereinbarkeit von Art. VII des Friedens von Lunéville mit der Reichsverfassung. Diss. Tübingen 2011 (Jur. Fak.), 1513 S. - Online-Ressource: http://nbn-resol-ving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-56749 (Grundlage des RDH vom 25. Februar 1803).
Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 70, Nr. #
Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 70 Organisationskommissionen für die preußischen Entschädigungsprovinzen, Nr. #
Berlin, März 2014
Dr. Susanne Brockfeld, Referat 1.3
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 70
1. Behördengeschichte
Mit dem zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich geschlossenen Frieden von Lunéville vom 9. Februar 1801 wurde das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten und damit faktisch bereits realisierte Ansprüche auch rechtlich anerkannt. Artikel 7 des Vertragswerks legte die Entschädigung daraus resultierender territorialer Verluste weltlicher Landesherren durch das Reich fest: über eine rechtsrheinische Säkularisation sollte die Landeshoheit der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften aufgehoben und das Vermögen enteignet werden; die zeitgleich erfolgte Mediatisierung beseitigte die Reichsunmittelbarkeit der betroffenen weltlichen Reichsstände, Reichsstädte und Angehörigen der Reichsritterschaft unter gleichzeitiger Annexion der Territorien.
Nach der Weigerung Kaiser Franz II. übernahm eine Reichsdeputation bestehend aus Bevollmächtigten der Kurfürsten von Mainz, Sachsen, Brandenburg, Böhmen und Bayern sowie der Vertreter des Herzogs von Württemberg, des Landgrafen von Hessen und des Hoch- und Deutschmeisters am 24. August 1802 die Umsetzung der Vertragsbestimmungen. Die Beratungen mündeten in einen Reichshauptschluss, der am 25. Februar 1803 endgültig verabschiedet und vom Reichstag und Kaiser schließlich am 24. März bzw. 27. April 1803 genehmigt wurde.
Preußen erhielt im Gegenzug für die verlorenen linksrheinischen Territorien Kleve, Geldern und Moers die Fürstbistümer Hildesheim und Paderborn, Teile des Hochstifts Münster, die kurmainzischen Besitzungen in Thüringen, die Reichsstädte Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen und Goslar und die Reichsstifte Quedlinburg, Elten, Essen, Werden und Cappenberg. Noch vor dem offiziellen Inkrafttreten des Reichshauptschlusses wurde 1802 zunächst in Hildesheim eine Hauptorganisationskommission für diese sogenannten Entschädigungsprovinzen eingerichtet, die im folgenden Jahr nach Berlin zog. Im gleichen Zeitraum begründete man nachgeordnete Spezialorganisationskommissionen in den einzelnen Gebieten, deren Akten nach erfolgter Eingliederung durch die zuständigen Kriegs- und Domänenkammern weitergeführt wurden.
2. Bestandsgeschichte
Das überlieferte Schriftgut der beteiligten Behörden kam zusammen mit der Registratur des Niedersächsischen und Westfälischen Departements über das Geheime Ministerialarchiv schließlich um 1900 in das Geheime Staatsarchiv. Unter der Signatur I. HA Rep. 70 wurden provenienzgerecht neun Abteilungen des Mischbestandes (I. Ministerialregistratur, II. Hauptkommission, III.-VIII. Spezialkommissionen der Territorien, IX. Akten des Heiligenstädter Kammerdepartements) gebildet. Im Anschluss an die Verlagerung der Archivalien nach Stassfurth und Schönebeck zum Ende des Zweiten Weltkriegs und ihrer schließlichen Aufstellung in der Dienststelle Merseburg des Zentralen Staatsarchiv der DDR unternahm man dort in den Jahren 1959 bis 1960 eine Revision und Ansätze zur Neuverzeichnung, die eine erste Titelüberarbeitung und teilweise Neusignierung mit einschlossen. Als Findmittel lagen eine Findkartei für die Abteilungen I bis VIII und das alte Behördenrepertorium für die Abteilung IX vor.
Mit der Rückkehr des Bestandes ins Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im Zuge der Wiedervereinigung wurde zunächst mit den vorhandenen Findmitteln gearbeitet. 2013 erfolgte schließlich die Retrokonversion, der sich eine komplette Neuklassifizierung und Aktentitelmodernisierung anschloss.
Mehrere unverzeichnete Aktenpakete konnten aufgrund ihres Restaurierungsbedarfs noch nicht berücksichtigt werden.
verwandte Bestände im GStA PK
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 33: Fürstentum Halberstadt
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 34: Herzogtum Kleve, Grafschaft Mark, Grafschaft Ravensberg; Beziehungen zu den Niederlanden
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 52a: Fürstentümer Erfurt und Eichsfeld; Nordhausen und Mühlhausen
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 67 b: Reichskrieg mit Frankreich
- I. HA Rep. 110 C Kurmainzer Zentralbehörden, Eichsfelder Akten
- I. HA Rep. 110 D Kurmainzer Zentralbehörden, Erfurter Akten
- II. HA Generaldirektorium, Abt. 24 Generalakzise- und Zolldepartement
- VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nachlass Johann Eustachius Graf Schlitz gen. von Goertz
Zu verwandten Bestände in anderen Archiven vgl. die in der Übersicht "Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände. Bd. I: Behörden der Übergangszeit 1802 - 1816", Münster 1964, S. 3-126 unter dem Gliederungspunkt I Entschädigungsländer genannten Bestände.
weiterführende Literatur
- Kurt G.A Jeserich, Hans Pohl, Georg Christoph von Unruh (Hrsg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band. 2: Vom Reichsdeputationshauptschluss bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Stuttgart 1983.
- Harm Klueting (Hrsg.): 200 Jahre Reichsdeputationshauptschluss. Säkularisation, Mediatisierung und Modernisierung zwischen Altem Reich und neuer Staatlichkeit. Tagung der Historischen Kommission für Westfalen vom 3.-5. April 2003 in Corvey. Aschendorff, Münster 2005.
- Ingo Knecht: Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803. Rechtmäßigkeit, Rechtswirk-samkeit und verfassungsgeschichtliche Bedeutung. Duncker & Humblot, Berlin 2007.
- Hermann Uhrig: Die Vereinbarkeit von Art. VII des Friedens von Lunéville mit der Reichsverfassung. Diss. Tübingen 2011 (Jur. Fak.), 1513 S. - Online-Ressource: http://nbn-resol-ving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-56749 (Grundlage des RDH vom 25. Februar 1803).
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Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 70 Organisationskommissionen für die preußischen Entschädigungsprovinzen, Nr. #
Berlin, März 2014
Dr. Susanne Brockfeld, Referat 1.3
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 70
Umfang: 46 lfm (12926 VE); Angaben zum Umfang: 46 lfm (2926 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
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Hierarchy detail view
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
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- ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 (Archival tectonics)
- Generaldirektorium (Archival tectonics)
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- Plenar- und Kommissionssachen (Archival tectonics)
- Organisationskommissionen für die preußischen Entschädigungsprovinzen (Archival holding)