Rudolf II. als Regierer der ober- und vorderösterreichischen Lande ernennt Balthasar von Herrliberg wegen seiner geleisteten Dienste und Erfahrung, insbesondere in "Pündtischen" Sachen, zu seinem Rat und Diener von Haus aus bis auf Widerruf unter Verleihung der damit verbundenen Ehren und Privilegien. Er muß bei der römischen Kirche bleiben, der oberösterreichischen Regierung bzw. Kammer gehorsam sein und sich namentlich in "Pündtischen" Sachen gebrauchen lassen. Herrliberg verpflichtet sich, das Ratsgeheimnis zu wahren. Als Sold und Dienstgeld bekommt er aus den Tiroler Kammergefällen jährlich 100 fl rh sowie für 3 Pferde, die er halten muß, 150 fl rh, insgesamt also 250 fl rh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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