Urfehde Nr. 270
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7351
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)68 Februar 10
Regest: Jörg Messinger, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Er hat sich in vergangener Zeit mit der Witib des Heinrich Holtzschuh selig in ehelichen Stand begeben, und sie hat ihm ein Kind von ungefähr 3 Jahren zugebracht, welches er als ein ehrlicher Biedermann väterlich und freundlich zu erziehen schuldig war. Aber er hat sich nicht nur gegen sie unchristlich und unbiedermännisch verhalten, sondern auch das Kind unmenschlich geschlagen, dass kein Wunder wäre, wenn es dadurch vom Leben zum Tod gebracht worden wäre und er so einen Mord an ihm begangen hätte. Ausserdem hat er Waffen, Messer und Häplin (= gekrümmtes Messer, Rebmesser) nachts zu sich ins Bett gelegt, weshalb seine Hausfrau ihres Leibs und Lebens keine Stund sicher war. Er hätte eine schwere, peinliche Leibesstraf verdient, die ihm der Rat zu Reutlingen, als er ins Gefängnis gekommen war, widerfahren lassen wollte. Man schlug ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Das wollte er aber nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade erliessen ihm die Herren das Recht und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, künftig keine Wehr, Degen noch andere Waffe zu tragen, zu keiner Versammlung zu kommen, in keine Zech zu gehen noch ausserhalb seines Hauses Wein zu trinken, niemand zu sich zum Zechen zu berufen (= einzuladen) - alles, bis der Rat es zulässt. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an die Herren oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Khönggott, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ