Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass es zwischen Bischof Veit von Bamberg (unnser lieber besunder frund) und den Burggrafen, Baumeistern und Gemeinern zu Rothenberg (unnsern lieben getruwen) wegen zugefügter Schäden am Markt Schnaittach zu einigem Widerwillen gekommen ist. Zur Vermeidung von "unrats unnd beschedigung" hat der Pfalzgraf die Parteien nach Amberg vertagt und in eigener Person gütlich verhört. Nachdem ihm eine gütliche Einigung nicht gelungen ist, hat er die Parteien mündlich und schriftlich um Anheimstellung der Sache ersucht, die sie ihm schließlich "mechtiglich unnd krefftiglich" zum Entscheid zugestellt haben. Kurfürst Philipp entscheidet, dass der Bischof den Gemeinern zu Rothenberg für die Schäden binnen Monatsfrist 3.100 Gulden nach Lauf gegen Quittung ausrichten soll. Nach der Ausrichtung soll die Fehde zwischen allen Beteiligten gänzlich vertragen und geschlichtet sein, sollen keine weitere Forderung in der Sache mehr gestellt und keine Händel gegeneinander vorgenommen werden. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheids.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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