Es wird bekundet, dass auf Anbringen von Albrecht Göler von Ravensburg, Amtmann zu Kreuznach und als Anwalt Kurfürst Philipps von der Pfalz, Philipp Boos von Waldeck zum heutigen Tag vor den Gemeinern zu Waldeck verhört worden ist. Albrecht Göler bringt vor, dass Philipp Boos in drei Punkten gegen den Burgfrieden gehandelt habe, namentlich dem Jeckel von Beyen fünf Rinder und zwei Pferde genommen, dem Henchin Schott (Schotten Henchin) Wein auf der Straße geraubt und den Heinz Knaub (Knuben Heintzen) durch die Seinen im Burgfriedensbezirk habe schlagen lassen. Da die Betroffenen Eigenleute (eigen angehorigen luten) Kurfürst Philipps von der Pfalz seien, fordert dieser Abtrag und die Entfernung des Philipp Boos aus der Gemeinschaft zu Waldeck. Philipp Boos leugnet die Taten nicht, erwidert aber, dass Jeckel von Beyen seine Bürgschaft gebrochen habe. Auch habe er dem Schott Geld für seinen Wein angeboten und wolle dies noch tun, dieser hätte aber abgeschlagen. Heinz habe nicht mehr als ein oder zwei Streiche erhalten und es zumal verdient, da dieser die Güter seiner Feinde und insbesondere ein "huß zu brenden verteydingt" und sich dadurch nicht gemäß seiner Zusage gehalten habe. Die Gemeiner urteilen, dass Philipp Boos gegen den Burgfrieden gehandelt hat und binnen Monatsfrist gegenüber dem Pfalzgrafen Abtrag leisten soll. Es siegeln Simon Boos von Waldeck als Baumeister, Paul, Hermann und Karl (Karlins) Boos von Waldeck sowie Swicker von Sickingen als Gemeiner.