Zusammenarbeit und Korrespondenz mit dem Ministerium für Handel und Versorgung: Bd. 12
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BArch DY 42/98
8/137/1552
BArch DY 42 Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss
Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss >> DY 42 Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss >> Gewerkschaft Handel (1949 - 1958) >> Grundsatzfragen und Leitungstätigkeit >> Zusammenarbeit mit dem ZK der SED, mit Ministerien und anderen staatlichen Organen sowie dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften (VDK) >> Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Handel und Versorgung (MHV) >> Zusammenarbeit und Korrespondenz mit dem Ministerium für Handel und Versorgung
1957
Enthält u.a.:
Arbeitspläne; Protokolle der Kollegiumssitzungen; Bericht über die Tätigkeit des Versandhauses Leipzig; Vorlage zur Arbeit der HO-Verkaufsstellen-Beiräte; Berichte über die Tätigkeit der Staatlichen Güteinspektion, über die Sicherung der bedarfsgerechten Produktion von Massenkonsumgütern, über die Erfahrungen des Kommissionshandels mit privaten Einzelhändlern; Richtlinie zur Einbeziehung privater Einzelhändler als Kommissionshändler des volkseigenen Großhandels; Vorlagen über Überprüfungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Großhandelskontoren, zur Planmethodik für 1957 bei den vertraglichen Beziehungen zwischen dem staatlichen Großhandel und dem sozialistischen Einzelhandel; Entwurf einer Direktive zur Entwicklung des Handelsnetzes; Vorlage zur Arbeitsweise des Großhandels; Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Arbeit des Binnenhandels; Vorlagen zum Perspektivprogramm auf dem Sektor Obst und Gemüse, über planmässige Einkaufsveranstaltungen für den sozialistischen Handel, über Wettbewerbsrichtlinien für 1958
Arbeitspläne; Protokolle der Kollegiumssitzungen; Bericht über die Tätigkeit des Versandhauses Leipzig; Vorlage zur Arbeit der HO-Verkaufsstellen-Beiräte; Berichte über die Tätigkeit der Staatlichen Güteinspektion, über die Sicherung der bedarfsgerechten Produktion von Massenkonsumgütern, über die Erfahrungen des Kommissionshandels mit privaten Einzelhändlern; Richtlinie zur Einbeziehung privater Einzelhändler als Kommissionshändler des volkseigenen Großhandels; Vorlagen über Überprüfungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Großhandelskontoren, zur Planmethodik für 1957 bei den vertraglichen Beziehungen zwischen dem staatlichen Großhandel und dem sozialistischen Einzelhandel; Entwurf einer Direktive zur Entwicklung des Handelsnetzes; Vorlage zur Arbeitsweise des Großhandels; Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Arbeit des Binnenhandels; Vorlagen zum Perspektivprogramm auf dem Sektor Obst und Gemüse, über planmässige Einkaufsveranstaltungen für den sozialistischen Handel, über Wettbewerbsrichtlinien für 1958
Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuss, 1946-1990
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:48 MESZ
Hierarchie
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- Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Handel und Versorgung (MHV) (Gliederung)
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