Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Emich, Schultheiß zu Bickenbach, für sich und als Anwalt von Wambolts Erben (Wammolts erben), einerseits und Hamann Frankenstein (Hammen Franckensteyn) für sich und seinen Anhang andererseits nach einer Appellation zum heutigen Tag erneut vor seinen Hofrichtern und Räten wegen eines rückfallenden Erbteils (widderfals) der Jutta Wambolt (Guthin Wamoltin), der für 100 Gulden erachtet wird, zum Rechtsaustrag erschienen sind. Hofrichter und Räte entscheiden, nachdem ihnen beide Parteien zur Vermeidung weiterer Kosten die Sache zum Entscheid anheimgestellt haben, dass Emich dem Hamann 30 Gulden und das Pflugrecht für dieses Jahr von den Gütern reichen soll, dagegen Hamann dem Emich die Güter, die Jutta ihrer Tochter zur Ehe mit Hamann in die Ehe mitgegeben hat, zustellt.