Dekan und Kapitel des Archidiakonalstiftes St. Viktor zu Xanten bekunden, dass sie dem Johann Finger, zeitigen Fabrikmeister derselben Kirche, und seinen Amtsnachfolgern (in officio successores) die Summe von 400 Reichstalern, jeden zu 30 Stüber klevischer Währung gerechnet, schuldig geworden sind, welche Wilhelm Vonhoff, Scholaster zu Xanten, testamentarisch der Fabrik legiert, Dekan und Kapitel aber zur Bezahlung der von + Werner ingen Horn im Jahr 1628 geliehenen 1000 Talern verwendet haben. Sie versprechen, die 400 Taler jährlich mit 4% zu verzinsen. Die Zinsen sind bis zur Ablöse, welche beiderseits mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr vor Zahltermin erfolgen kann, jährlich am 25. November oder binnen 14 Tagen danach von 1670 an zu bezahlen. Zum Unterpfand setzen sie ihren Hof gen. in den kleinen Gunn, im Urselwald (in der Urßell) im Amt Xanten gelegen, sowie alle anderen Kellnereigüter, Pächte und Einkünfte. Die Aussteller verzichten auf alle Ausnahmen geistlichen oder weltlichen Rechts, Privilegien, Indulte und Freiheiten, die ihnen dagegen zugute kommen könnten. - Ankündigung des Kirchensekretsiegels und der Unterschrift des Kapitelssekretärs. So geben Xanthen ... 1669 uff Catharina den funff und zwantzigsten monatztagh Novembris.