Bürgermeister und Gericht der Stadt Wildberg sowie Schultheißen und Gericht zu Gültlingen, Sulz, Eb- und Wöllhausen, Schönbrunn, Effringen, Oberjettingen, Haugstetten, Altenbulach und Libensperg Wildberger Amts verkaufen mit Bewilligung Herzog Johann Friedrichs von Württemberg dem Keller zu Wildberg Jerg Vischer eine jährliche Gült von 15 Gulden aus Einkommen, Allmanden und eigenen Gütern von Stadt und Amt um 300 Gulden
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Bürgermeister und Gericht der Stadt Wildberg sowie Schultheißen und Gericht zu Gültlingen, Sulz, Eb- und Wöllhausen, Schönbrunn, Effringen, Oberjettingen, Haugstetten, Altenbulach und Libensperg Wildberger Amts verkaufen mit Bewilligung Herzog Johann Friedrichs von Württemberg dem Keller zu Wildberg Jerg Vischer eine jährliche Gült von 15 Gulden aus Einkommen, Allmanden und eigenen Gütern von Stadt und Amt um 300 Gulden
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 573 U 19
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 573 Stadt und Amt Wildberg
Stadt und Amt Wildberg >> A Urkunden
1610 April 23
Urkunden
Deutsch
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Sg. der Stadt Wildberg abg.
Siegelbeschreibung: Sg. der Stadt Wildberg abg.
Vischer, Jerg, Keller
Altbulach : Neubulach CW; Gericht
Altbulach, Neubulach CW; Schultheißen
Ebhausen CW
Ebhausen CW; Gericht
Ebhausen CW; Schultheißen
Effringen, Wildberg CW; Gericht
Effringen, Wildberg CW; Schultheißen
Gültlingen, Wildberg CW; Gericht
Gültlingen, Wildberg CW; Schultheißen
Haugstett = Ober- oder Unterhaugstett, Neubulach, CW; Schultheißen
Haugstett = Oberhaugstett, Neubulach, CW; Gericht
Liebelsberg, Neubulach CW; Gericht
Liebelsberg, Neubulach CW; Schultheißen
Oberjettingen, Jettingen BB; Gericht
Oberjettingen, Jettingen BB; Schultheißen
Schönbronn, Wildberg CW; Gericht
Schönbronn, Wildberg CW; Schultheißen
Sulz am Eck, Wildberg CW; Richter
Sulz am Eck, Wildberg CW; Schultheißen
Wöllhausen, aufgeg. in Ebhausen CW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ