Cuo*ntz Wanner von Waggershausen (Waugershusen) schließt mit Priorin und Konvent des Klosters Löwental eine Vereinbarung, nachdem er auf Bitten des Grafen Wilhelm von Montfort, Herrn zu Tettnang, aus der Gefangenschaft von Kloster Löwental entlassen wurde, in die er wegen Nichtbezahlung von Zinsen als Leibeigener geraten war. Ausst. soll das Gut Waggershausen für 3 Jahre ab dem nächsten Waldburgatag zum selben Zins haben wie bisher. Der Zins ist jährlich fällig an Martini, bzw. 14 Tage vorher oder nachher, und beträgt im ersten und zweiten Jahr jeweils 5 Scheffel Korn und 7 ß d, im dritten Jahr 4 Scheffel Korn und 6 ß d. Er verspricht auch den ausständigen Zins in Höhe von 14 Scheffel Korn und 1 lb d zu bezahlen. Nach 3 Jahren fällt das Gut an das Kloster zurück und Ausst. hat keinen Anspruch, weiter auf dem Gut zu bleiben, es sei denn, er würde mit dem Kloster in Freundschaft übereinkommen, daß sie ihm dieses weiterhin überliessen. Seine Kinder, die Bürger von Buchhorn geworden sind, will Ausst. sich bemühen, wieder in die Leibeigenschaft des Klosters zu bringen. Ausst. schwört Urfehde. Als Bürgen benennt Ausst. Jos Winter von Seemoos (Semos), Haintz Eberlin von Kestenbach, Hans Henlin von Hofen, Hans Decker der Ältere von Wannenhäusern (Wannenhusen) und Rudi Lue*b von Windhag. Bei Nichterfüllung der Bedingungen sind außerdem 50 lb d fällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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