Aufzählung der Forderungen auf die Aufforderung der schriftlichen Darlegung hin
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GerKer, 1095
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1688
Enthält: Wilhelm Eßer legt auf die gerichtliche Anweisung hin seine Forderungen gegen seinen Schwager Claeß Mauß schriftlich dar, bevor dieser mit seinen Gegenforderungen antwortet. [NB: Wilhelms Schwester resp. Claeß Frau muss zuvor mit Michael Brewer verheiratete gewesen sein. Denn die Forderungen stehen meist im Zusammenhang mit dem Wilhelms Schwieger- resp. Claeß Schwagervater Johann Brewer, der am 30.11.1687 verstorben war]. Zunächst rechtfertigt Wilhelm sich gegen Forderung von Claeß Maus, nämlich dass er die Lieferung von 1 Malter Roggen seines inzwischen verstorbenen Schwagers Michael Brewer bezahlt und für das Kreuz, das ihm für ihren Schwiegervater setzten zu lassen aufgetragen worden war, den Meister Jacob von Brenich im Namen seines Schwagers Claeß mit einem Malter Roggen vergütet habe. Bei seinen folgenden Forderungen geht es zum einen um seine Erbanteile aus dem den Heiratsvertrag seines Schwagers (wenn er denn diesen einhielte!), zum anderen aus der geschwisterlichen Teilung und schließlich aus dem Heiratsvertrag seines anderen Schwagers Michael Brewer. Es handelt sich um 3 1/2 Viertel am Kradenmaar (die, Nachmessungen zufolge, realiter nur 2 1/2 Viertel betragen) sowie 6 Morgen aus dem Besitz Michael Brewers, von denen 3 Viertel versetzt waren. Claeß Mauß soll ihm seine Anteile daran überlassen oder ihn entsprechend dafür entschädigen. Zum Teilungsgut gehören auch 3 Viertel, mit Gerste besätes Land, das sein Schwiegervater dem Michael Brewer überlassen hatte, als dieser für eine Anleihe von 100 Rtlr vom Stift, vertreten durch den damaligen Dechanten Matthias Kleinermann, ein Unterpfand benötigte. Dieses Land war aber bisher noch nicht ausgelöst worden. Auch der Ertrag von einem halben Morgen Land und einer Gewalt Holz, von dem Wilhelm die Hälfte beansprucht, war noch nicht herausgegeben worden. Claeß Mauß sei zudem noch den halben Lohn für seinen Sohn Michael Eßer von 45 Gulden, also 22 1/ Gl, schuldig. Schließlich erwartet er noch den Ausgleich für Teilungsungleichheiten bei Ländereien auf dem Holzacker und Vorst. Dann wäre er auch bereit, zu beeiden, dass er den unmündigen Hinterbliebenen nichts zu seinem Nutzen oder Vorteil entwendet habe. Claeß solle dasselbe schwören und das, was er an den gereiten und ungereiten Gütern bisher genutzt habe, nun gerichtlicher Entscheidung anheimstellen. Claeß Maus dagegen fordert seitens seiner Frau von Wilhelm Eßer jeweils die Hälfte von etlichen Ernteerträge und Lieferungen, für die Wilhelm Eßer die Feldbestellung und den Transport, aber jeweils mit dem Pferd und auf Kosten Johann Brewers geleistet hatte. Ebenso beansprucht er die Hälfte von 10 Gl, von einem Grundstücksverkauf des gemeinsamen Schwagers Michael Brewer an Wilhelm Eßer sowie von einem ungenannten Betrag, mit dem Brewer seinem Schwager Eßer aus eigener Tasche ("Ripert") ausgeholfen hatte, als es diesem an Geld mangelte und die Ferkel [die er hätte verkaufen können] auf der Weide im Busch waren. Auch hatte er beim Begräbnis des Schwager-/Schwiegervaters auf Geheiß Wilhelms "eine guste Aw" gegeben, für die er die Hälfte zurückfordert. Nur 4 1/2 Rtlr hatte Wilhelm ihm bisher für die 13 Morgen Haferfelder bezahlt. Die Nutzung von 1 Malter Roggen sollte Wilhelm ihm mit einer Karre "Ourtzen" gutmachen. Wie der Streit ausgegangen ist, ist nicht überliefert.
Schriftstücke: 2
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:12 MEZ