König Karl IV. verleiht dem Johann, Herrn von Reifferscheid das Recht, daß keinen, außer dem Reichsoberhaupt zustehen soll, den ihm verpfändeten Reichszoll zu Kaiserswerth einzulösen mit Kopie (18. Jahrhundert)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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