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Testament der Witwe Henrich Münsterweg, geb. Gertrud von Cölln (Loerstraße), vom 22. Oktober 1633, verkündet am 17. November 1634.
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Enthält: Sie hat keine Kinder. Als Erben werden eingesetzt 1. Agnes Wibbeken, Frau Dietherich Frey, und Elisabeth Wibbeken, Frau Gerhard Brochtrup, Töchter ihrer Schwester Elisabeth von Cölln, Witwe Johan Wibbeken, 2. Elisabeth Voss, minderjährige Tochter der + Gertrud Wibbeken, der Schwester der beiden vorigen, 3. Gertrud, Katharina und Anna Turck, Töchter ihres + Vetters Engelbert Turck, Schuhmacher in Münster. Vermächtnis erhält Herman Turck, Bruder der vorigen. Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Lic. d. R. Wilhelm Lageman u. Lic. d. R. Herman Otterstedde (gegenüber Martinikirche). Zeugen: Notar Henrich Uphaus u. Kleinschnitzler M. Dietherich Pessman. Von Rats wegen: Henrich Koerdinck.