Johann von Eppstein (Epstein), Bergvogt zum Rheingrafenstein, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm auf seine dringliche Bitte und zur Wahrung seines Kredits angesichts seiner Verschuldung (notlich bet mich by glouben und gutern schuldenhalp zubehalten) 300 Gulden geliehen hat. Johann versichert, das Geld binnen 1 1/4 Jahren (funff virtel jars) zurückzuzahlen, wobei er seinen Anteil an [den Bergwerken] Rheingrafenstein und Ebernburg sowie sein Haus und seinen Hof zu Kreuznach zum Unterpfand setzt, namentlich "sovil daran erloßt" ist, was nach Ausweis der Quittungen auf 150 Gulden taxiert wird. Kann Johann die 300 Gulden nicht zurückzahlen, mag der Pfalzgraf die Anteile an den Bergwerken, die derzeit der Gesellschaft des Bergwerks mit 408 Gulden versetzt sind, lösen und Haus und Hof in Besitz nehmen.