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Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Münster im Namen der Landesritterschaft und sämtlicher Stände und Städte im Hochstift Münster bezeugen am 2. Februar 1626, dass sie der Elisabeth von Berschwordt, deren Erben oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler, zahlbar in termino Beatae Mariae Virginis, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 250 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand (Königsmühle im Amt Bocholt mit Zubehör, Pertinenzien und Einkommen), zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller. auff purificatione beatae Mariae virginis. Rückseitig Klauseln aus dem Testament der Elisabeth von Berschwordt. Vermerke über Zessionen der Schuldverschreibung vom 3. September 1646 an die Armen Studenten des Marianerhauses zu Münster zum Almosen an Linnentuch (200 Reichstaler) und an das Jesuitenkolleg zu Münster (50 Reichstaler) sowie vom 20. Oktober 1649

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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