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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 14 Königliches Kabinett II
Königliches Kabinett II >> Departement der auswärtigen Angelegenheiten >> Haus- und Staatsarchiv
1820-1899
Enthält v.a.: Übergabe des Bebenhäuser Klosterarchivs vom Großherzoglich Badischen Archiv an das Haus- und Staatsarchiv (1868); Übernahme von Briefen der Herzogin Magdalene Sibylle von Württemberg aus dem hessischen Kabinettsarchiv in Darmstadt (1870); Wiedererwerb von Dokumenten des Benediktinerklosters Anhausen an der Brenz (1871); Überlegungen zur Sicherung der wertvollsten Urkunden durch Lagerung in neutralem Staatsgebiet (1870); Aufsatz von Archivrat Paul Friedrich Stälin: Die Heirat des württembergischen Grafen, späteren Herzogs Eberhard im Bart, mit der Markgräfin Barbara Gonzaga von Mantua (1873); Nutzung von Archivalien über Kaiserin Katharina II. von Russland, Kammerherrn Ferdinand von Zeppelin, Kaspar Hauser; Württembergisches Urkundenbuch
Dokument
Die Korrespondenz des Freiherrn von Rathsamhausen befindet sich in G 124 Bü 39
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.