Nullitätsklage betr. ein vom jül.-berg. Hofgericht bestätigtes Urteil vom Hauptgericht Jülich in der Sache Peter Startz ./. Tilman von Velrath wegen Unzuständigkeit. Der Heinsberger Vogt hatte gegen Peter Startz ? Frau nach ihrer Verheiratung vor dem Hauptgericht Jülich eine Personalforderung geltend gemacht, obwohl sie - vorher im Land Heyden ansässig - durch ihre Heirat den Gerichtsstand gewechselt hatte und seitdem das Privileg de non evocando in Anspruch nehmen konnte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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