Kläger: Cord Sesemann, Faktor und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Caspar von Emersen, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter) und der Rat der Stadt Hamburg sowie als Nebenbeklagte Hieronymus Panningk und Paul Sivers, Bürger zu Lüneburg, und der Rat der Stadt Lüneburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati poenalis...sine clausula cum salvo conductu; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Appellation von einem Spruch eines Schiedsgerichts an das Reichskammergericht, Justizverweigerung durch den Rat der Stadt Hamburg und Zulassung zum Erfüllungseid in einem Streit zwischen dem später fallierten Beklagten und seinem Faktor um gegenseitige Forderungen sowie zwischen dem Kläger und den Nebenbeklagten um den Arrest von Geldern und Waren und anderem in Lüneburg
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Kläger: Cord Sesemann, Faktor und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Caspar von Emersen, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter) und der Rat der Stadt Hamburg sowie als Nebenbeklagte Hieronymus Panningk und Paul Sivers, Bürger zu Lüneburg, und der Rat der Stadt Lüneburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati poenalis...sine clausula cum salvo conductu; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Appellation von einem Spruch eines Schiedsgerichts an das Reichskammergericht, Justizverweigerung durch den Rat der Stadt Hamburg und Zulassung zum Erfüllungseid in einem Streit zwischen dem später fallierten Beklagten und seinem Faktor um gegenseitige Forderungen sowie zwischen dem Kläger und den Nebenbeklagten um den Arrest von Geldern und Waren und anderem in Lüneburg
211-2_S 63
S 4255
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1624-1648
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Jonas Eucharius Erhardt. Beklagter: Dr. Georg Goll. Nebenbeklagter: Dr. Johann Ulrich Stieber.- Instanzen: 1. (Rat 1641). 2. Reichskammergericht 1643-1648 (1642-1648).- Darin: Schuldforderung des Beklagten gegen den Kläger in Höhe von 21 935 Mark, Gehaltsforderungen des Klägers und Abrechnungen über die Geschäfte zwischen den Parteien und unter anderem mit Hering und Salz in der Zeit 1624-1641; "Compromiß" von 1639 über die Einsetzung eines Schiedsgerichts in der strittigen Sache; Leumundszeugnis Hamburger Kaufleute für den Beklagten; Akten der strittigen "Compromiß-Sache" 1639-1642, mit den Sprüchen der Schiedsleute Dr. Michael Reiser, Lt. Peter Lütkens, Lt. Joachim Conrad, Evert Schlaff und Dietrich Landershusen.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11341 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ