Kirche zu Mittelbiberach; Einzeleintragungen Nr. 1 bis 24: Kopien, Auszüge, deutschsprachige Regesten über die Inkorporation der Kirche in das Spital Bkiberach und ansschließende Auseinandersetzung um die "Lehenschaft"
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 163 Bü 422
B 163 Bü 48
Hinter Spital gewölb vierter Kasten, 22. Lad, Nro 30
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 163 Biberach, Spital
Biberach, Spital >> Akten
1351-1421
"Von der kirchen ze Mittelbybrach wie die dem Spytal incorporiert und geaynt ist und waß spenn sich begeben habent in der lechenschafft der selbin kirchen"
Deutschsprachige Regesten der das Patronatsrecht betreffenden Urkunden aus der Zeit zwischen 1351 - 1421,
Zusammenstellung entstanden im 16. Jahrundert.
Hier v.a.: Besetzung der Pfarrstelle, Kirchenrechtliche Maßnahmen einschließlich päpstlicher Bann und dessen Aufhebung)
Es fehlen die Originale für die enthaltenen, im Heft mit folgende Nrn. versehenen Eintragungen:
Nr. 7; Nr. 16; Nr.17; Nr.18; Nr.19; Nr. 21 .
Erwähnungen in Merk, Regestenband (Württ. Inventare, Heft 9, Stuttgart 1913):
Ebensno (ausführlicher bei V. Ernst, Württ. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte, 1897, S 42 ff) Angaben im Repertorium nur für die aus dem vorliegenden Heft ( Bü 422) von Merk und Ernst als Regesten ausgearbeiteten Eintragungen):
vgl. Merk, Regestenband (Württ. Inventare, Heft 9, Stuttgart 1913;
vgl. V. Ernst, Württ. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte, 1897, S 42 ff) Heft-Eintragung Nr. 7 - S. 14 ( - Original verlorengegangen)
- 1375 Februar 28 :
Die Biberacher Spitalpfleger präsentieren dem Bischof von Konstanz den Heinrich Tübinger auf die
durch Tod des Hans Müllinger vakant gewordene Pfarrkirche zu Mittelbiberach
Verlustvermerk S. 14 oben links ("nit vorhanden")
Erwähnt S. 14 des hier verwahrten Hefts (lat.) mit dem Zusatz: "Diser brieff ist schadhafft und versert"
Reg Merk, - U 173 - Heft-Eintragung Nr.13 - S. 20 - 22
- 1375 Juni 22 (X. kal. Julii), Konstanz:
Bischof Heinrich von Konstanz nimmt gegenüber dem Dekanat Biberach die Ernennung des
Ulrich Fuchs auf die Pfarrei Mittelbiberach als irrtümlich zurück und investiert an seiner Stelle
Heinrich Tübinger Tuewinger)
Reg. Merk S. 70 / S. 21 - U 180 - Heft-Eintragung Nr.17 - S. 28 (Original verlorengegangen)
- 1378 Juli 31, Konstanz (hier Nr. 17 - Original verlorengegangen)
Bischof Heinrich von Konstanz beauftragt den Dekan zu Biberach, den ihm von dem
Biberacher Spitalpfleger präsentierten Ulrich Fuchs nach des Heinrich Tübingers Tod
als Pfarrer zu Mittelbiberach einzusetzen
Siegler: Aussteller;
Erwähnt in den Regesten betr. die Pfarrkirche zu Mittelbiberach - S.28 Heft-Eintragung Nr.19 - S. 31 - 32 (Original verlorengegangen)
- 1393 Februar 25
Der päpstliche Beauftragte Rudolf Tettikofer gebietet, Konrad Glych als Kirchherr zu
Mittelbiberach einzusetzen und untersagt den Biberacher Spitalpflegern Konrad Klock
und Hans Trendel bei Androhung des Bannes, sich der Lehenschaft der dortigen
Kirche anzunehmen, und den Heinrich Bader zu unterstützen
Siegler: Aussteller Heft-Eintragung Nr.20 - S.33
- 1393 Juli 14, Schussenried (hier Nr. 20 )
Propst Hildebrand von Schussenried überträgt auf den Propst der Kirche St. Johann in
Konstanz die ihm durch die inserierte päpstliche Bulle vom 26.03.1393 übertragene
Vollmacht zu Beilegung des Streites zwischen Heinrich Bader und Konrad Glich um die
Kirche in Mittelbiberach
Siegler: Aussteller
S. 33 ist als Datum "am XIIII. tag des heumonats angegeben;. Vgl. jedoch Original-
Urkunde im Spitalarchiv Biberach. - Rg. Merk S. 74 - U 249 Heft-Eintragung Nr.21- S.34 - 38
- 1393 Mai 11
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz ladet auf Grund der inserierten päpstlichen
Bulle verschiedene Pfarrer zum 20. 05.1393 (Dienstag vor Pfingsten) nach Konstanz ein,
um Recht zu sprechen wegen der Pfarrkirche in Mittelbiberach.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35 auch Regesten der Urkunde vom 20. 05. 1393, in der er den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer und Ilrich Märk zu Notaren bestimmt. - U 251 -
- 1393 Mai 12, Konstanz
Heinrich Bader bevollmächtigt Konrad Burg sowie Hans Faber, den Notar Heinrich
Tonnegger und den Prokurator zu Konstanz (Hans Töber) , seine Angelegenheit
zu vertreten, zu appellieren oder anders zu handeln.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35f - U 252
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz verhandelt den Mittelbiberacher Streitfall
mit Heinrich Baders Prokurator Konrad Burg, der eine Absolution von dem päpstlichen
Bann beantragt. Ebenso verhandelt Propst Heinrich mit Konrad Glich und bestimmt den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer zum Beistand sowie Ulrich Märk zum Notar.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 36 f.
Am 04.06.1393 (Mi. vor Fronleichnam) wurde weiterverhandelt
(a.a.O. S. 37 f) - U 253 - - 1393 Mai 12, Konstanz
Heinrich Bader bevollmächtigt Konrad Burg sowie Hans Faber, den Notar Heinrich
Tonnegger und den Prokurator zu Konstanz (Hans Töber) , seine Angelegenheit
zu vertreten, zu appellieren oder anders zu handeln.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35f - U 252
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz verhandelt den Mittelbiberacher Streitfall
mit Heinrich Baders Prokurator Konrad Burg, der eine Absolution von dem päpstlichen
Bann beantragt. Ebenso verhandelt Propst Heinrich mit Konrad Glich und bestimmt den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer zum Beistand sowie Ulrich Märk zum Notar.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 36 f.
Am 04.06.1393 (Mi. vor Fronleichnam) wurde weiterverhandelt
(a.a.O. S. 37 f) - U 253 - Heft-Eintragung Nr.22- S.39
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz entlässt Heinrich Bader und die seinen
aus dem päpstlichen Bann
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 39 - U 257 -
Deutschsprachige Regesten der das Patronatsrecht betreffenden Urkunden aus der Zeit zwischen 1351 - 1421,
Zusammenstellung entstanden im 16. Jahrundert.
Hier v.a.: Besetzung der Pfarrstelle, Kirchenrechtliche Maßnahmen einschließlich päpstlicher Bann und dessen Aufhebung)
Es fehlen die Originale für die enthaltenen, im Heft mit folgende Nrn. versehenen Eintragungen:
Nr. 7; Nr. 16; Nr.17; Nr.18; Nr.19; Nr. 21 .
Erwähnungen in Merk, Regestenband (Württ. Inventare, Heft 9, Stuttgart 1913):
Ebensno (ausführlicher bei V. Ernst, Württ. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte, 1897, S 42 ff) Angaben im Repertorium nur für die aus dem vorliegenden Heft ( Bü 422) von Merk und Ernst als Regesten ausgearbeiteten Eintragungen):
vgl. Merk, Regestenband (Württ. Inventare, Heft 9, Stuttgart 1913;
vgl. V. Ernst, Württ. Vierteljahreshefte für Landesgeschichte, 1897, S 42 ff) Heft-Eintragung Nr. 7 - S. 14 ( - Original verlorengegangen)
- 1375 Februar 28 :
Die Biberacher Spitalpfleger präsentieren dem Bischof von Konstanz den Heinrich Tübinger auf die
durch Tod des Hans Müllinger vakant gewordene Pfarrkirche zu Mittelbiberach
Verlustvermerk S. 14 oben links ("nit vorhanden")
Erwähnt S. 14 des hier verwahrten Hefts (lat.) mit dem Zusatz: "Diser brieff ist schadhafft und versert"
Reg Merk, - U 173 - Heft-Eintragung Nr.13 - S. 20 - 22
- 1375 Juni 22 (X. kal. Julii), Konstanz:
Bischof Heinrich von Konstanz nimmt gegenüber dem Dekanat Biberach die Ernennung des
Ulrich Fuchs auf die Pfarrei Mittelbiberach als irrtümlich zurück und investiert an seiner Stelle
Heinrich Tübinger Tuewinger)
Reg. Merk S. 70 / S. 21 - U 180 - Heft-Eintragung Nr.17 - S. 28 (Original verlorengegangen)
- 1378 Juli 31, Konstanz (hier Nr. 17 - Original verlorengegangen)
Bischof Heinrich von Konstanz beauftragt den Dekan zu Biberach, den ihm von dem
Biberacher Spitalpfleger präsentierten Ulrich Fuchs nach des Heinrich Tübingers Tod
als Pfarrer zu Mittelbiberach einzusetzen
Siegler: Aussteller;
Erwähnt in den Regesten betr. die Pfarrkirche zu Mittelbiberach - S.28 Heft-Eintragung Nr.19 - S. 31 - 32 (Original verlorengegangen)
- 1393 Februar 25
Der päpstliche Beauftragte Rudolf Tettikofer gebietet, Konrad Glych als Kirchherr zu
Mittelbiberach einzusetzen und untersagt den Biberacher Spitalpflegern Konrad Klock
und Hans Trendel bei Androhung des Bannes, sich der Lehenschaft der dortigen
Kirche anzunehmen, und den Heinrich Bader zu unterstützen
Siegler: Aussteller Heft-Eintragung Nr.20 - S.33
- 1393 Juli 14, Schussenried (hier Nr. 20 )
Propst Hildebrand von Schussenried überträgt auf den Propst der Kirche St. Johann in
Konstanz die ihm durch die inserierte päpstliche Bulle vom 26.03.1393 übertragene
Vollmacht zu Beilegung des Streites zwischen Heinrich Bader und Konrad Glich um die
Kirche in Mittelbiberach
Siegler: Aussteller
S. 33 ist als Datum "am XIIII. tag des heumonats angegeben;. Vgl. jedoch Original-
Urkunde im Spitalarchiv Biberach. - Rg. Merk S. 74 - U 249 Heft-Eintragung Nr.21- S.34 - 38
- 1393 Mai 11
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz ladet auf Grund der inserierten päpstlichen
Bulle verschiedene Pfarrer zum 20. 05.1393 (Dienstag vor Pfingsten) nach Konstanz ein,
um Recht zu sprechen wegen der Pfarrkirche in Mittelbiberach.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35 auch Regesten der Urkunde vom 20. 05. 1393, in der er den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer und Ilrich Märk zu Notaren bestimmt. - U 251 -
- 1393 Mai 12, Konstanz
Heinrich Bader bevollmächtigt Konrad Burg sowie Hans Faber, den Notar Heinrich
Tonnegger und den Prokurator zu Konstanz (Hans Töber) , seine Angelegenheit
zu vertreten, zu appellieren oder anders zu handeln.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35f - U 252
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz verhandelt den Mittelbiberacher Streitfall
mit Heinrich Baders Prokurator Konrad Burg, der eine Absolution von dem päpstlichen
Bann beantragt. Ebenso verhandelt Propst Heinrich mit Konrad Glich und bestimmt den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer zum Beistand sowie Ulrich Märk zum Notar.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 36 f.
Am 04.06.1393 (Mi. vor Fronleichnam) wurde weiterverhandelt
(a.a.O. S. 37 f) - U 253 - - 1393 Mai 12, Konstanz
Heinrich Bader bevollmächtigt Konrad Burg sowie Hans Faber, den Notar Heinrich
Tonnegger und den Prokurator zu Konstanz (Hans Töber) , seine Angelegenheit
zu vertreten, zu appellieren oder anders zu handeln.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 35f - U 252
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz verhandelt den Mittelbiberacher Streitfall
mit Heinrich Baders Prokurator Konrad Burg, der eine Absolution von dem päpstlichen
Bann beantragt. Ebenso verhandelt Propst Heinrich mit Konrad Glich und bestimmt den
Konstanzer Offizial Heinrich Murer zum Beistand sowie Ulrich Märk zum Notar.
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 36 f.
Am 04.06.1393 (Mi. vor Fronleichnam) wurde weiterverhandelt
(a.a.O. S. 37 f) - U 253 - Heft-Eintragung Nr.22- S.39
- 1393 Juli 18, Konstanz
Propst Heinrich von St. Johann zu Konstanz entlässt Heinrich Bader und die seinen
aus dem päpstlichen Bann
Siegler: Aussteller
Erwähnt S. 39 - U 257 -
1 Heft
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ