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Das Stadtgericht Nürnberg bestätigt die Vereinbarung zwischen Ortolf und Leonhard Stromer sowie Anthoni und Ladislaus Derrer einerseits und Jakob und Karl Holzschuher sowie den Vormündern der weiteren Holzschuher-Brüder andererseits über das Reichslehen Bürglein.

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Stadtarchiv Nürnberg
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