Ritter Wiprecht von Tann verschreibt Graf Eberhard [II.] von Württemberg und seinem Sohn Graf Ulrich seine Feste Insingen zu einem offenen Haus, wogegen Graf Eberhard ihm die Burg Schaubeck zum Teil zu Lehen gibt. Wenn aber der von Tann die Burg Insingen verkauft, so soll er 1000 Gulden in des Grafen Land anlegen und, wenn es eine Feste wäre, diese ebenfalls öffnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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