Philipp von Weinsberg, Reichserbkämmerer, bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm bewilligt hat, sich auf Lebtag zum Hausgebrauch aus dem Harthäuser Wald mit Brennholz zu versorgen. Der Aussteller versichert, dass die Bewilligung aus Gnade geschehen ist und er nichts anderes als Brennholz für Burg Stein (unnsers huß zum Steyn), mit Wissen des pfalzgräflichen Försters und ohne Schaden für den Wald, nehmen und gebrauchen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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