Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Murr der Ältere, Bürger zu Leutesheim, dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für den Heiligenfonds zu Leutesheim 1 Pfund jährlichen Zinses von 20 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft hat.