Bernhard VII. zur Lippe beurk., am 19. April 1464 (s.o.) dem Ritter
Bernd von Hörde u. d. Frau Godele das Amt Lippstadt verpfändet zu haben.
Diese Verpfändung wandelt er nun für deren Sohn Philipp in einen Wiederkauf
(1600 Rhein. Gl.) um. Knappe Philipp von Hörde bekennt, dass Bernhard VII.
zur Lippe die Pfandschaft, die er einst seinen (+) Eltern Ritter Bernd u.d.
Frau Godele auf das Amt Lippstadt verschrieben hatte, in einen Kauf
gewandelt hat, der für 1600 Rhein. Gl. wieder ausgelöst werden
kann.