Die Ratsherren Anton Schermar und Christoph Löschenbrand sowie der Stadtwerk- und Brunnenmeister Lukas ("Laux") Hemmerlin, derzeit von Bürgermeister und Rat bestellte Baugeschworene der Stadt Ulm entscheiden Baustreitigkeiten zwischen den Gläubigern des Dietrich Schirnagel und des Alban Scheler auf der einen Seite sowie David Regulus Villinger auf der anderen Seite wegen ihrer Behausungen in Ulm gegenüber dem Rad [wohl die abgegangene Wirtschaft Zum Goldenen Rad, Bereich Neue Straße 70 (ehemals Sattlergasse 8-10)] zwischen den Häusern des Werner Reißer und des Johann Hofelin. Bei dem Streit geht es um die Fenster und Lichtöffnungen im Haus der Gläubiger, die auf das Höflein des Villinger gehen. Nach Anhörung der Parteien und einer Ortsbesichtigung entscheiden die Baugeschworenen, dass es hinsichtlich der Fenster und Lichtöffnungen bei den Maßen und der Bauweise bleiben soll, die sie bereits früher angeordnet und die die Gläubiger beim Neubau [15]79 auch eingehalten haben. Eine Änderung ist den Gläubigern nur mit Zustimmung Villingers oder der künftigen Besitzer seines Hauses erlaubt. Der Winkel zwischen den beiden Behausungen, in den beide Parteien ein Traufrecht haben, gehört ihnen gemeinsam und soll auch gemeinsam in Ordnung gehalten werden. Dorthin darf nichts geschüttet oder geworfen werden. Fenster und Lichtöffnungen, die auf den Winkel gehen, sind nach Stadtrecht zu vergittern. Streit gibt es auch zwischen David Regulus Villinger und Anton Pflom, weil Villinger Fenster und Lichtöffnungen in seinem Hinterhaus einbauen möchte, die auf den Garten des Pflom gehen, was dieser nicht gestatten will. Hier entscheiden die Baugeschworenen, dass Villinger die Fenster und Lichtöffnungen einbauen darf.