Ritter Jorig v. Felberg, Ritter Wolff v. Gültlingen, Hanns v. Nuwhusen, Hofmeister, Reinhart v. Nuwhausen, Vogt zu Botwar [Groß- oder Kleinbottwar, Kr. Ludwigsburg], schließen einen Heiratsvertrag zwischen Wernnher v. Nuwhausen und Agnes v. Wyler, Tochter des verst. Dietherich v. Wyler: 700 fl rh Ehesteuer (von Jerg v. Felber[g], Wolff v. Gültlingen und Dietherich v. Wyler als ihren Vormündern; wenn jedoch ihre Schwester Agatha mehr als 700 fl aus ihrem väterlichen und mütterlichen Erbe Zugeld erhält, soll Agnes ebensoviel mehr erhalten), 1.000 fl rh Widerlegung, 300 fl Morgengabe; die insgesamt 2.000 fl soll Wernher v. N. seiner Ehefrau verweisen und versichern. Für Todesfälle werden genaue Abmachung getroffen. Für Behausung und Beholzung werden Agnes jährlich 20 fl zugesichert