Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Abt Erpho [Brack] von Klingenmünster (Erpff abt zu Clingenmönster) ihm zugesagt hat, das Kloster Weißenburg in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten ehrbar und nach dem Willen des Pfalzgrafen zu regieren. Dagegen will der Pfalzgraf ihn in Klosterangelegenheiten schirmen und rechtlich handhaben, wo Erpho der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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