Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt dem Falker seines Oheims Graf Eberhard II. von Württemberg (Eberhart grave zu Wirtenberg unnd zu Mympelgart der junger) auf dessen Bitten, im Fürstentum der Pfalz Edelfalken und Blaufüße (plafuß fogel) [=Sakerfalken] zu besorgen (bestellen) und zu kaufen. Der Pfalzgraf versichert dem Falkner dafür freies und sicheres Geleit und weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Unterstützung in der Angelegenheit an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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