Erzbischof Anselm Casimir zu Mainz bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst, und im Namen von dessen Vettern, der Brüder Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Bernolphs Söhnen, sodann der Brüder Philipp, Melchior Reinhard und Hans Sigmund, des verstorbenen Eberhards Söhnen, die im folgenden näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen des Ausstellers sind, verliehen hat.