Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (Bestand)
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NLA HA, Nds. 56
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.1 Allgemeines, Landesregierung
1947-1999
Enthält: u.a. Tagesordnungen der Sitzungen des Bundesrates, Drucksachen des Bundesrates, Sitzungsprotokolle und Drucksachen der Ausschüsse, Schriftwechsel, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsstatistiken und Wirtschaftsberichte, Kultur- und Forschungsförderung, Ausstellungen und Veranstaltungen der Vertretung
Geschichte des Bestandsbildners: Zu den Aufgaben des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gehört auch die Vertretung des Landes nach außen (vgl. Nds. GVBl. 1/1947, S. 1, § 6 Abs. 2; Art. 26 Abs. 1, VNV), d.h. zum Bund, zu den übrigen Bundesländern und zu anderen Staaten. Dies erfolgt nach Maßgabe des Art. 32 Abs. 3 GG. Wahrgenommen wurde diese Aufgabe zunächst von dem "Beauftragten des Landes Niedersachsen bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" in Frankfurt und nach der Bildung der Bundesrepublik Deutschland von der "Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund" in Bonn. Letztere ressortierte auch weiterhin beim Büro des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei.
Am 21. Juli 1964 beschloss das Landesministerium, die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund als neue Abteilung in das "Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte" einzugliedern und es gleichzeitig in "Ministerium für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge" umzubenennen (vgl. Nds. MBl. 27/1964, S. 658). Die Landesvertretung wurde im neu formierten Ministerium als Abteilung III geführt (vgl. Nds. MBl. 36/1964, S. 866).
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bevollmächtigten als Leiter der Abteilung III steht seither die Mitarbeit im Bundesrat, bei der Beratung der zu erlassenden Bundesgesetze. Er hat die Gesetzesvorlagen auf ihre voraussichtlichen Auswirkungen für das Land Niedersachsen, insbesondere auf die finanziellen Folgen, zu überprüfen. Wichtige Vorarbeit leisten hierbei die Ausschüsse, in deren Sitzungen die Landesvertretung eng mit den Ministerien in Hannover zusammenarbeitet.
Geschichte des Bestandsbildners: Über die Arbeit im Bundesrat hinaus hat die Landesvertretung eine besondere Bedeutung bei der Wahrnehmung der Interessen des Landes Niedersachsen gegenüber den verschiedenen Organen des Bundes (Bundestag, Bundesregierung). Es gilt dabei, die Interessen des Landes Niedersachsen darzustellen und durchzusetzen und die Regierung in Hannover frühzeitig über Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung und über die politischen Absichten von Bundesregierung oder Bundestag zu unterrichten.
Eine weitere wichtige Arbeit sieht die Landesvertretung in der staatsbürgerlichen Information von Besuchern aus Niedersachsen, die durch Vorträge über die Aufgaben der Vertretung in Bonn unterrichtet werden. Außerdem wirkt sie an der Aufgabe mit, das Land Niedersachsen und seine Probleme in der Öffentlichkeit darzustellen. Dies erfolgt vornehmlich durch eine ständige Zusammenarbeit mit der Presse in Bonn und im Land Niedersachsen sowie durch Presseveranstaltungen. Als besonders bedeutsam werden die von der Landesvertretung durchgeführten Ausstellungen erachtet.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Juli 1985
Nach der Auflösung des Ministeriums für Bundesangelegenheiten 1994 wurde die Staatskanzlei erneut für die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund zuständig. Die jetzt in Berlin tätige Landesvertretung bildete zunächst die Abteilung 3, später die Abteilung 4 und heute (2015) die von einem Staatssekretär als "Bevollmächtigter und Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund" geleitete Abteilung 5 der Staatskanzlei.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Die erste Ablieferung der Landesvertretung erfolgte 1960, die bislang letzte 1977. Insgesamt setzt sich der Bestand Nds. 56 aus sechs Akzessionen zusammen. Da im Jahr 1964 ein Registratureinschnitt erfolgt war, konnte eine systematische Einteilung und endgültige Signierung vorgenommen werden. Dazu wurden aus dem Bestand Nds. 380 (Ministerium für Bundesangelegenheiten) alle Akten der Landesvertretung in Bonn, die vor dem Stichjahr 1964 (1. Januar) gebildet wurden, in den Bestand Nds. 56 übernommen. Vorwiegend durch die Kassation von Bundestagsakten und die Vermeidung von Doppelüberlieferungen besonders bei den Bundesratsdrucksachen in den Beständen Nds. 50 und 380 konnte eine Aufbewahrungsquote von ca. 30 Prozent erreicht werden.
Stand: Juli 1985
Akten der Landesvertretung mit der Zwischenarchiv-Signatur H 17 wurden als Acc. 72/95 in den Bestand eingearbeitet.
Stand: Juni 1995
2003/2004 wurden dem damaligen HStA Hannover Akten aus der 11. und 12. Wahlperiode sowie von EU-Akten aus der 13. Wahlperiode (1996/1997) zur Übernahme angeboten, die aber nicht als archivwürdig angesehen worden sind.
2006 wurden dem HStA Hannover ca. 15 lfd. m Schriftgut aus den Sachbereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ Veranstaltungen sowie Europa, Recht und Finanzen angeboten, wovon ein kleiner Teil (1,5 lfd. m) übernommen wurde (Acc. 2006/115). Die Akten dokumentieren u.a. die Tätigkeit der ständigen Vertragskommission der Länder sowie den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (v.a. Veranstaltungen ab 1993).
Eine bisher letzte Anbietung erfolgte im Juli 2015 (Acc. 2015/81). Übernommen wurden u.a. ein Rückblick auf die Bundesratspräsidentschaft von Gerhard Schröder (1997/1998), Besprechungen zur EXPO 2000 und Bundestagsreden aus den Jahren 1993 bis 1997.
Gegenwärtig setzt sich der Bestand Nds. 56 somit aus neun Akzessionen zusammen.
Stand: Dezember 2015
Bearbeiter: Fredy Niklowitz (1985)
Bearbeiter: Christian M. Meyer (1995)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Zu den Aufgaben des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gehört auch die Vertretung des Landes nach außen (vgl. Nds. GVBl. 1/1947, S. 1, § 6 Abs. 2; Art. 26 Abs. 1, VNV), d.h. zum Bund, zu den übrigen Bundesländern und zu anderen Staaten. Dies erfolgt nach Maßgabe des Art. 32 Abs. 3 GG. Wahrgenommen wurde diese Aufgabe zunächst von dem "Beauftragten des Landes Niedersachsen bei der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes" in Frankfurt und nach der Bildung der Bundesrepublik Deutschland von der "Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund" in Bonn. Letztere ressortierte auch weiterhin beim Büro des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei.
Am 21. Juli 1964 beschloss das Landesministerium, die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund als neue Abteilung in das "Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte" einzugliedern und es gleichzeitig in "Ministerium für Bundesangelegenheiten, Vertriebene und Flüchtlinge" umzubenennen (vgl. Nds. MBl. 27/1964, S. 658). Die Landesvertretung wurde im neu formierten Ministerium als Abteilung III geführt (vgl. Nds. MBl. 36/1964, S. 866).
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bevollmächtigten als Leiter der Abteilung III steht seither die Mitarbeit im Bundesrat, bei der Beratung der zu erlassenden Bundesgesetze. Er hat die Gesetzesvorlagen auf ihre voraussichtlichen Auswirkungen für das Land Niedersachsen, insbesondere auf die finanziellen Folgen, zu überprüfen. Wichtige Vorarbeit leisten hierbei die Ausschüsse, in deren Sitzungen die Landesvertretung eng mit den Ministerien in Hannover zusammenarbeitet.
Geschichte des Bestandsbildners: Über die Arbeit im Bundesrat hinaus hat die Landesvertretung eine besondere Bedeutung bei der Wahrnehmung der Interessen des Landes Niedersachsen gegenüber den verschiedenen Organen des Bundes (Bundestag, Bundesregierung). Es gilt dabei, die Interessen des Landes Niedersachsen darzustellen und durchzusetzen und die Regierung in Hannover frühzeitig über Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung und über die politischen Absichten von Bundesregierung oder Bundestag zu unterrichten.
Eine weitere wichtige Arbeit sieht die Landesvertretung in der staatsbürgerlichen Information von Besuchern aus Niedersachsen, die durch Vorträge über die Aufgaben der Vertretung in Bonn unterrichtet werden. Außerdem wirkt sie an der Aufgabe mit, das Land Niedersachsen und seine Probleme in der Öffentlichkeit darzustellen. Dies erfolgt vornehmlich durch eine ständige Zusammenarbeit mit der Presse in Bonn und im Land Niedersachsen sowie durch Presseveranstaltungen. Als besonders bedeutsam werden die von der Landesvertretung durchgeführten Ausstellungen erachtet.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: Juli 1985
Nach der Auflösung des Ministeriums für Bundesangelegenheiten 1994 wurde die Staatskanzlei erneut für die Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund zuständig. Die jetzt in Berlin tätige Landesvertretung bildete zunächst die Abteilung 3, später die Abteilung 4 und heute (2015) die von einem Staatssekretär als "Bevollmächtigter und Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund" geleitete Abteilung 5 der Staatskanzlei.
Stand: Dezember 2015
Bestandsgeschichte: Die erste Ablieferung der Landesvertretung erfolgte 1960, die bislang letzte 1977. Insgesamt setzt sich der Bestand Nds. 56 aus sechs Akzessionen zusammen. Da im Jahr 1964 ein Registratureinschnitt erfolgt war, konnte eine systematische Einteilung und endgültige Signierung vorgenommen werden. Dazu wurden aus dem Bestand Nds. 380 (Ministerium für Bundesangelegenheiten) alle Akten der Landesvertretung in Bonn, die vor dem Stichjahr 1964 (1. Januar) gebildet wurden, in den Bestand Nds. 56 übernommen. Vorwiegend durch die Kassation von Bundestagsakten und die Vermeidung von Doppelüberlieferungen besonders bei den Bundesratsdrucksachen in den Beständen Nds. 50 und 380 konnte eine Aufbewahrungsquote von ca. 30 Prozent erreicht werden.
Stand: Juli 1985
Akten der Landesvertretung mit der Zwischenarchiv-Signatur H 17 wurden als Acc. 72/95 in den Bestand eingearbeitet.
Stand: Juni 1995
2003/2004 wurden dem damaligen HStA Hannover Akten aus der 11. und 12. Wahlperiode sowie von EU-Akten aus der 13. Wahlperiode (1996/1997) zur Übernahme angeboten, die aber nicht als archivwürdig angesehen worden sind.
2006 wurden dem HStA Hannover ca. 15 lfd. m Schriftgut aus den Sachbereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/ Veranstaltungen sowie Europa, Recht und Finanzen angeboten, wovon ein kleiner Teil (1,5 lfd. m) übernommen wurde (Acc. 2006/115). Die Akten dokumentieren u.a. die Tätigkeit der ständigen Vertragskommission der Länder sowie den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund (v.a. Veranstaltungen ab 1993).
Eine bisher letzte Anbietung erfolgte im Juli 2015 (Acc. 2015/81). Übernommen wurden u.a. ein Rückblick auf die Bundesratspräsidentschaft von Gerhard Schröder (1997/1998), Besprechungen zur EXPO 2000 und Bundestagsreden aus den Jahren 1993 bis 1997.
Gegenwärtig setzt sich der Bestand Nds. 56 somit aus neun Akzessionen zusammen.
Stand: Dezember 2015
Bearbeiter: Fredy Niklowitz (1985)
Bearbeiter: Christian M. Meyer (1995)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
31,8
Bestand
Literatur: H. Korte, Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, Göttingen 1962, S. 164ff.
Literatur: Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949 von F. Ohm u. R. Sachse, bes. S. 27 und 73.
Literatur: Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949 von F. Ohm u. R. Sachse, bes. S. 27 und 73.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ