Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Hans vom Hirschhorn, Ritter, und Eucharius von Venningen (Carias von Veningen) als Vormunden des Philipp von Hirschhorn, Sohn des Ritters Otto (+), einerseits und dessen Witwe Dorothea von Venningen andererseits Irrungen über das Erbe Ottos gehalten haben. Dorothea stellt nach ihrem Heiratsvertrag Ansprüche auf einen Beisitz am hinterlassenen Hab und Gut, einen Wohnsitz (seß) auf dem Schloss zu Hirschhorn und im Städtlein Hirschhorn, ein Drittel an der Fahrhabe und etliche Gülten, die ihr nicht zum Wittum gereicht worden seien. Dazu habe Otto ihr einen Samt kaufen lassen, den sie selbst bezahlt habe, auch habe sie selbst ein Halsband für 18 Gulden bei einem Goldschmied zu Speyer lösen müssen, das Ottos erste Ehefrau (+) [Margarethe von Handschuhsheim] schuldig geblieben war. Schließlich fordert sie Ausstände von 30 Gulden von ihrer Morgengabe und die Kosten für die Versorgung des Kindes nach Ottos Tod. Die Gegenpartei bestreitet den eingeräumten Beisitz, da die Güter Lehen seien und an Eigengut nicht so viel vorhanden sei, dass man davon die Schulden bezahlen könne. Verträge im Stamme Hirschhorn würden ausdrücklich verbieten, einer Witwe einen Wohnsitz im Schloss oder Städtlein Hirschhorn einzuräumen. Die Gülten ihres Wittums stünden daher aus, weil Dorothea die Schulden nicht annehmen wolle, mit Morgengabe sei sie genügsam versehen, mit ihren sonstigen Forderungen hätten Hans und Eucharius nichts zu tun. Nach Verhörung beider Seiten haben Kurfürst Philipps Räte im Beisein der nächsten Freunde einen Vertrag aufgerichtet. Es folgen dessen Bestimmungen u. a. zur Ausrichtung von 300 Gulden an Dorothea von den 1.000 Gulden Widerlage des Heiratsvertrags für ihre Ausstände, zur Gültigkeit der Bestimmungen des Heiratsvertrags, zur Verschreibung von 1.000 Gulden an Dorothea für die Forderung des Beisitzes an den Gütern, zur Lösung der Summe, zur Reichung von drei Betten mit Zubehör an Dorothea und dem von ihr gesponnenen und unverkauften Flachs. Kurfürst Philipp gibt als Landesfürst seine Zustimmung zum Vertrag. Die Parteien erkennen diesen an und sollen damit geschlichtet sein sollen, wobei Dorothea insbesondere auf ihre "frewlich fryheit" verzichtet. Kurfürst Philipp kündigt sein Sekretsiegel an, Hans von Hirschhorn und Eucharius von Venningen kündigen der Vormundschaft wegen ihre Siegel an. Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter, und Hans von Rodenstein siegeln als nächste Freunde des Kindes, für Dorothea siegeln ihr Vater Hans von Venningen und ihr Bruder Erpf (Erpff) von Venningen.