Die Bevollmächtigten der zur 16. Gesamtstimme in der Deutschen Bundesversammlung vereinten fürstlichen Häuser treffen zum Vertrag vom 2. April 1816 noch zusätzliche Bestimmungen: § 1. Verkehr des Gesandten mit den fürstlichen Häusern, § 2. Wahl eines Gesandten nach Abgang des derzeitigen, § 3. Anstellung des gemeinschaftlichen Legationssekretärs Unterschriftsankündigung der abgeordneten Bevollmächtigten der fürstlichen Häuser: Freiherr von Frank (für Hohenzollern-Hechingen), Dr. Georg von Wiese (für Hohenzollern-Sigmaringen, Liechtenstein, Reuß ältere und jüngere Linie), Günther Heinrich von Berg (für Waldeck und Schaumburg-Lippe), Friedrich Wilhelm Helwing (für das Haus Lippe)