Kläger: Joachim und Peter Mu(e)len und Klaus Horstmann, Bürger zu Hamburg, für sich und die ganze "eheliche Freundschaft" des Peter von Collen (Cölln).- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati poenalis de relaxando captivo; Haftentlassung des Peter von Collen, der wegen einer Schmähschrift gegen die Frauen und Töchter namhafter Hamburger Bürger angeklagt wurde, nach der Eidesleistung über seine Unschuld den vom Gericht geforderten Verzichtauf Schadensersatz gegen den Denunzianten ablehnte und im Gefängnis festgesetzt wurde; Einrede der Kläger wegen entgegenstehender Bestimmungen der "Peinlichen Halsgerichtsordnung"

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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